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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nmit Ihrer E-Mail vom 03. September 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage.\r\n\r\nDie Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass eine Zusammenstellung der erbetenen Informationen nur für den Zeitraum von 2015 - 2018 möglich ist und die Sichtung der Eingaben mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Somit handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft iSd § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.2 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 30 bis 100 Euro berechnen. Bitte teilen Sie uns bis zum 07.10.2019 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten.\r\n\r\nIm BMFSFJ werden zudem nur Anfragen, welche über den Postweg an das BMFSFJ gerichtet wurden, gespeichert. Anfragen, die elektronisch eingehen, werden vom Serviceteam BMFSFJ, welches beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt ist, beantwortet. Diese Eingaben sind daher beim BAFzA gespeichert und liegen dem BMFSFJ nicht vor.\r\nDie Zuständigkeit für Ihre Anfrage liegt daher überwiegend beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.\r\n\r\nZur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und reichen Ihren Antrag dort erneut ein:\r\n\r\nBundesamt für Familie und\r\nzivilgesellschaftliche Aufgaben\r\n50964 Köln\r\nTel.: 0221 3673-0\r\nFax: 0221 3673-4661\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nZu den nicht mehr vorhandenen Informationen erhalten Sie über den Postweg einen entsprechenden Bescheid. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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