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    "subject": "Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nmit E-Mail vom 19. August 2020 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG):\r\n\r\n„Bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDie Nachricht von Karl-Theodor zu Guttenberg auf die Mobil-Nr. von Frau Dr. Angela Merkel, auf die in einer Mail von Guttenberg an Merkel am 03.09.2019 Bezug genommen wird. (vgl. https:/fragdenstaat.de/antrage/e-mail-von-karl-theodor-zu-quttenberg-an-angela-merkel/51 361 5/anhang/email-guttenberg-merkel_geschwaerzt. Pdf). Falls vorhanden bitte ich zudem um die Übersendung der auf diese Nachricht folgenden weiteren Nachrichten zwischen Herrn Guttenberg und der Bundeskanzlerin.“\r\n\r\nAuf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen:\r\n\r\n1. Der Antrag wird abgelehnt.\r\n\r\n2. Der Bescheid ergeht kostenfrei.\r\n\r\nGründe:\r\n\r\nDer Anspruch aus § 1 Abs. 1 IFG auf Zugang zu amtlichen Informationen ist von vornherein auf solche Informationen beschrankt, die — unabhängig von der Art ihrer Speicherung — bei der in Anspruch genommenen Behörde vorhanden sind.\r\n\r\nIm Bundeskanzleramt werden Informationen, sofern sie für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant sind, in geeigneter Form entsprechend der Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien veraktet, das heißt, unabhängig davon, ob die Bundeskanzlerin telefoniert, pers6nlich mit jemandem spricht oder per SMS oder E-Mail kommuniziert. Sobald daraus ein Verwaltungsvorgang wird oder etwas, das für einen Verwaltungsvorgang inhaltlich wichtig ist, werden diese Informationen veraktet. Der Ursprung der Information (Telefonat, E-Mail, SMS, persönliches Gespräch, etc.) wird hierbei grundsätzlich nicht festgehalten. Im Sinne Ihrer Anfrage einschlägige amtliche Informationen konnten daher nicht ermittelt werden.\r\n\r\nGemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung fallen keine Kosten an.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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