GET /api/v1/message/524963/
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    "content": "Sehr geehrter Herr Schmider,\r\n\r\nwir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Stadt St. Georgen weitergeleitet.\r\n\r\nEin Energieausweis fordert das Landratsamt als untere Baurechtsbehörde nur bei Bauvorhaben, auch bei Um- und Erweiterungsbauten. Beim Rathaus St. Georgen wurden keine baugenehmigungspflichtigen Bauarbeiten getätigt. Daher gibt es auch keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ggb. der Baurechtsbehörde. Wir sind hier nicht umweltinformationspflichtige stelle nach UIG und UVwG.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis",
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