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"subject": "AW: [EXTERN]- Erlaubnis von Werbetägern von politischen Parteien [#198434]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nanbei möchte ich Ihnen gern antworten. \r\nIhnen ist bereits am 14.05.2020 und noch einmal am 04.06.2020, 06:41 Uhr auf Ihren Antrag eine Antwort zugegangen.\r\nDemnach wiederhole ich meine Antwort noch einmal.\r\n\r\nNach hiesiger Einschätzung verstößt die Herausgabe der Anträge der AFD, die ja in deren Namen von einer natürlichen Person gestellt werden, gegen die Persönlichkeitsrechte eben dieser natürlichen Person. Ob auch die Rechte der Partei als Organisation schützenswert wären, wäre juristisch zu prüfen. \r\nHierbei handelt es sich dann nicht mehr um eine leicht zu beschaffende Information, sondern es entstehen Kosten.\r\n\r\nDie Gebühren berechnen sich gemäß Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO).\r\nDie Höhe des genauen Aufwandes könnte somit erst nach Abschluss des Prüfungsaufwandes ermittelt werden und beträgt gemäß Nummer 1.1.2 bis zu 500 €.\r\n\r\nDieser Bescheid ist kostenfrei.\r\n\r\nVielen Dank für Ihr Verständnis.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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