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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht.\r\n\r\nMit Ihrem Antrag vom 03.09.2020 beantragen Sie beim BMFSFJ die Anzahl der vorliegenden Beschwerdefälle über das Vorgehen des Jugendamtes in Deutschland im Umgang mit Hilfeleistungen für Eltern/Elternteile für den Zeitraum von 2000 bis 2018. Weiterhin haben Sie eine Klassifizierung von Beschwerden beigefügt. Demnach bitten Sie um die Gesamtzahl der im BMFSFJ vorliegenden Beschwerden. \r\n\r\nNach jetziger Einschätzung beläuft sich der Gebührenrahmen voraussichtlich zwischen 50 - 60 Euro. Der Gebührenrahmen kann erst nach abgeschlossener Arbeitsleistung genau bestimmt werden. Eine genaue Festsetzung ist vorher nicht möglich. \r\nAuch ist die genaue Festsetzung des Gebührenrahmens für den Zeitraum von 2017 - 2018 nicht möglich. Voraussichtlich entstehen Gebühren zwischen 30 - 40 Euro. \r\n\r\nBitte teilen Sie uns bis zum 07.10.2020 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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