GET /api/v1/message/525205/?format=api
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"subject": "WG: Kontrollbericht zu Strandhaus Birkach, Roth [#198853]",
"content": "Sehr geehrter Herr Dr. Böhm,\r\n\r\nwir haben Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) am 30.09.2020 erhalten. Ihre Anfrage betrifft das Strandhaus in Birkach. \r\n\r\nDa Ihr Antrag auf Informationserteilung einen Dritten betrifft, verlängert sich die Frist für die Bescheidung Ihres Antrags auf 2 Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG).\r\n\r\nDer Betreiber des Strandhauses in Birkach ist als beteiligter Dritter vom Landratsamt Roth anzuhören. Wir weisen darauf hin, dass auf Nachfrage Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen sind (§5 Abs. 2 Satz 4 VIG). \r\n\r\nIndividuell zurechenbare Leistungen der Behörden nach dem VIG sind grundsätzlich kostenpflichtig (§ 7 Abs. 1 Satz 1 VIG). Wir gehen jedoch nicht davon aus, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags ein Verwaltungsaufwand von mehr als 1000 Euro anfällt, sodass Ihr Antrag gebühren- und auslagenfrei bearbeitet wird.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landratsamt Roth",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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