GET /api/v1/message/525235/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/525235/?format=api",
    "id": 525235,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/statistische-daten-zur-betroffenheit-von-kindern-in-der-coronapandemie-im-kreis-rhein-sieg/#nachricht-525235",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/197624/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": false,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": null,
    "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14838/?format=api",
    "status": null,
    "timestamp": "2020-10-01T17:05:06.777097+02:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 22.9.2020 [#197624]",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nSie sind nach dem Gesetz zur Herausgabe der statistischen Daten Verpflichtet, ein von Ihnen angegebener Rechercheaufwand von 3 Stunden kann insbesondere auch aus der Erfahrung mit Anfragen an andere Gesundheitsbehörden nicht nachvollzogen werden! Ich hatte bereits mitgeteilt, sollte ein erheblicher Aufwandt durch einzelne Punkte entstehen, bitte ich diese zu benennen und im übrigen Auskunft gemäß Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu erteilen. Auch die Höhe des berechneten Aufwands ist nicht nachvollziehbar, auch nicht im Hinblick auf die Bearbeitung durch einen Beamten des höheren Dienstes, soweit eine solche Qualifikation für solche Arbeiten überhaupt notwendig ist. Die Gebühren sind unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühren dürfen also nicht abschreckend wirken um einen Informationszugang zu verhindern, sondern sind am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientiert, keinesfalls gehen sie darüber hinaus. Im übrigen beantrage ich eine Reduzierung der angemessenen Gebühren auf 50 % wegen öffentlichen Interesses gem. § 2 IFG, da die Daten in Recherchen des Vereins Eltern für Aufklärung und Freiheit Eingang finden werden. \nIch werde meine Anfrage nicht zurückziehen, kann aber einer überhöhten Kostenfestsetzung nicht zustimmen. Bitte bennen Sie daher wo ich meine Anfrage einschränken könnte und überdenken Sie ihre Gebührenberechnung.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 197624\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/197624/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 22.9.2020 [#197624]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "geehrteAntragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\nSie sind nach dem Gesetz zur Herausgabe der statistischen Daten Verpflichtet, ein von Ihnen angegebener Rechercheaufwand von 3 Stunden kann insbesondere auch aus der Erfahrung mit Anfragen an andere Gesundheitsbehörden nicht nachvollzogen werden! Ich hatte bereits mitgeteilt, sollte ein erheblicher Aufwandt durch einzelne Punkte entstehen, bitte ich diese zu benennen und im übrigen Auskunft gemäß Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu erteilen. Auch die Höhe des berechneten Aufwands ist nicht nachvollziehbar, auch nicht im Hinblick auf die Bearbeitung durch einen Beamten des höheren Dienstes, soweit eine solche Qualifikation für solche Arbeiten überhaupt notwendig ist. Die Gebühren sind unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühren dürfen also nicht abschreckend wirken um einen Informationszugang zu verhindern, sondern sind am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientiert, keinesfalls gehen sie darüber hinaus. Im übrigen beantrage ich eine Reduzierung der angemessenen Gebühren auf 50 % wegen öffentlichen Interesses gem. § 2 IFG, da die Daten in Recherchen des Vereins Eltern für Aufklärung und Freiheit Eingang finden werden. \nIch werde meine Anfrage nicht zurückziehen, kann aber einer überhöhten Kostenfestsetzung nicht zustimmen. Bitte bennen Sie daher wo ich meine Anfrage einschränken könnte und überdenken Sie ihre Gebührenberechnung.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in Antragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\n\n\nAnfragenr: 197624\nAntwort an: "
        ],
        [
            true,
            "<<E-Mail-Adresse>>"
        ],
        [
            false,
            "\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
        ],
        [
            true,
            "https://fragdenstaat.de/a/197624/"
        ],
        [
            false,
            "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
        ]
    ],
    "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
    "status_name": null,
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}