GET /api/v1/message/525343/?format=api
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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nIhr Antrag auf Informationszugang zum im Betreff bezeichneten Thema ist der Abteilung für Gebühren- und Kostenangelegenheiten der Polizei Hamburg zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet worden.\n\nNach § 13 Abs. 4 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz werden für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt.\n\n\nFür die Bearbeitung Ihres Antrages fallen nach derzeitiger Einschätzung Gebühren in Höhe von 39,80 Euro an.\n\n\nGemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz informieren wir Sie hiermit vor Erlass eines Gebührenbescheides und geben Ihnen die Möglichkeit, sich diesbezüglich zu äußern. Möchten Sie Ihren Antrag bestehen lassen, bitten wir Sie um Benennung einer zustellungsfähigen Adresse, an die der Gebührenbescheid gesandt werden kann. Sollten wir bis zum 16.10.2020 keine Adressmitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall selbstverständlich nicht.\n\n\nHinweis zum Datenschutz\n\nIhre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages durch die Polizei verarbeitet. Näheres hierzu finden Sie auf der Internetseite der Polizei Hamburg unter www.polizei.hamburg.de/datenschutz<http://www.polizei.hamburg.de/datenschutz>.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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