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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\n\r\nwie schon in der ersten Antwort des Ministeriums vom 3. September 2020 dargestellt, und auch von Ihnen in Ihrer Nachfrage formuliert, sind gesundheitliche Auswirkungen durch geringste Spuren von im Trinkwasser nachgewiesene Arzneimittel oder Pflanzenschutzmitteln und deren Metaboliten sowie Nitrat mit Gehalten unter den jeweiligen Grenzwerten nicht zu besorgen.\r\n\r\n\r\nNochmals betonen möchte ich, dass es auch für Stoffe ohne in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwerte Bestimmungen und Höchstwerte gibt, die die allgemeine Anforderung an die Trinkwasserqualität, wonach Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist, konkretisieren.\r\n\r\n\r\nGenerell ist es natürlich wichtig, Trinkwasser sowie bereits für die Trinkwassergewinnung genutztes Grundwasser hinsichtlich anthropogener Spurenstoffe durch entsprechende Untersuchungen zu überwachen. Dies wird auch bei der aktuellen Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie, die derzeit auf europäischer Ebene abgestimmt wird, berücksichtigt. Nach ihrer Veröffentlichung werden die entsprechenden Bestimmungen vom Bundesgesetzgeber in die Trinkwasserverordnung  eingearbeitet. Spurenstoffe werden in der Folge noch mehr als bisher beim gesamten Prozesses der Wassergewinnung und -versorgung vom Einzugsgebiet bis zum Endverbraucher Beachtung finden.\r\n\r\n\r\nSollten die regelmäßigen Untersuchungen des Roh- oder Trinkwassers ergeben, dass die Anforderungen an die Trinkwasserqualität nicht eingehalten sind, z. B. aufgrund der Überschreitung eines stoffbezogenen Höchstwerts, bzw. ist eine Nichteinhaltung aufgrund einer Grundwasserverunreinigung im Einzugsgebiet zu befürchten, hat der Wasserversorger wirksame Maßnahmen zu prüfen, um die einwandfreie Qualität wieder herzustellen bzw. sicherzustellen. Welche Maßnahme im Einzelfall geeignet und wirksam ist, beispielsweise das Mischen mit unbelastetem Wasser oder Aufbereitungsverfahren wie eine Filtration oder eine Aktivkohlebehandlung, hängt von der Art der Verunreinigung und ihren stofflichen Eigenschaften ab.\r\n\r\n\r\nAbschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Anfrage an das Ministerium auf der Plattform fragdenstaat.de nicht korrekt dargestellt ist. Als Adressat ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit angegeben. Richtig wäre es, an dieser Stelle das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu nennen. Bitte veranlassen Sie die Änderung.“\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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