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    "subject": "WG: Anrechnung CO2 Auswirkung Biomethananteil in CNG Kraftstoffen bei der KFZ Steuer [#186702]",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nin unserer Mail vom 18.6. 2020 haben wir Ihnen die verschiedenen Instrumente zur  Förderung von CNG bzw. Biomethananteil im CNG dargestellt. Die Förderinstrumente und die Einsatzschwerpunkte zwischen E-Fahrzeugen und regenerativen Kraftstoffen unterscheiden sich wie in der Mail vom 18.6.2020 dargestellt. Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass für E-Fahrzeuge beim Laden für jede Kilowattstunde die Stromsteuer und die EEG-Umlage anfällt. \r\n\r\nAufgrund Ihrer Nachfrage möchte ich Ihnen auch eine Ergänzung zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) zur Verfügung stellen. Die für den Verkehrsbereich maßgebliche nationale Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) erfolgt durch Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs (THG)-Quote. Die Verpflichtung der THG-Quote wird durch die Kraftstoffinverkehrbringer erfüllt, was eine Anreizwirkung für den Markthochlauf von emissionsarmen Kraftstoffen u.a. auch von Biomethan hat. Die Beratungen zur Ausgestaltung und Höhe der THG-Quote sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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