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"subject": "[Ticket#: 10536798] Pauschalreise von 11. 10. 20 in Komköy [ #19 [...]",
"content": "AUSWÄRTIGES AMT\nBürgerservice\n\n\nSehr geehrter Herr Portius,\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts.\n\nSie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem\nInformationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf\nZugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U.\nkostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die\nMöglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es\nsich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer -\nkostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet\nwerden kann:\n\nDie gesamte Türkei bleibt weiterhin als Risikogebiet eingestuft (s.\nInformationen des Robert-Koch-Instituts unter\nhttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html\n). Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei (notwendige\nprivate Reisen sind davon nicht erfasst) wird daher mit Ausnahme der 4 unten\ngenannten Provinzen weiterhin gewarnt. \n\nWenn Sie eine Reise nicht antreten möchten, sollten Sie Ihr Reisebüro bzw. den\nReiseveranstalter kontaktieren. Neben Alternativen wie Umbuchungen kann so die\nMöglichkeit einer Stornierung auf Kulanzbasis besprochen werden.\n\nWeitere Informationen zum Thema Reiserücktritt finden Sie in unseren FAQ:\nwww.diplo.de/de/service/fragenkatalog-node/05-reiseruecktritt/606072\n\nGemäß Absprachen der Bundesregierung mit der türkischen Regierung zum sicheren\nReiseverkehr wurde die aktuelle Reisewarnung für folgende türkische Provinzen\nwegen des niedrigen Infektionsrisikos in diesen Regionen zum 04.08.2020\naufgehoben:\n\n- Antalya\n- Izmir\n- Aydin \n- Mugla \n\nDie Türkei hat für diese Provinzen ein spezielles Tourismus- und\nHygienekonzept entwickelt, um sicheren Tourismus unter den Pandemiebedingungen\nzu realisieren. Informationen dazu finden Sie hier: \nwww.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/absprachen-zwischen-der-bundesregierung-und-der-tuerkischen-regierung-ueber-den-sicheren-reiseverkehr-zwischen-beiden-laendern-1774324\n\n\nDie Aufhebung der Reisewarnung ist geknüpft an die strikte Einhaltung des von\nder türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts.\nDieses beinhaltet u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden\n(Kinder ab 2 Jahre) in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor Rückreise nach\nDeutschland.\n\nDie Unterbringung im Fall eines positiven Testergebnis, wenn nicht stationär\nim Krankenhaus, erfolgt in ausgewählten Vertragshotels der türkischen\nRegierung. Diese Kosten sind von jedem Reisenden selbst zu tragen. Jeder\nReisende sollte daher sicherstellen, dass er vor Reiseantritt über einen\nentsprechenden Krankenversicherungsschutz verfügt.\n\nInformationen zur ansonsten geltenden Testpflicht bei Einreise aus einem\nRisikogebiet bietet das Bundesgesundheitsministerium unter\nhttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html.\n\n\nAktuell werden Änderungen bei der Testpflicht und bei Quarantänemaßnahmen für\nRückkehrer aus Risikogebieten beschlossen. Erkundigen Sie sich bitte beim\nGesundheitsamt Ihres Bundeslandes bzw. Ihrem Gesundheitsministerium, ob dort\ndie Testergebnisse aus der Türkei ausreichen, um Sie von der\nQuarantäneverpflichtung zu befreien. Zeitnah wird es noch genauere\nländerspezifische Reise- und Sicherheitshinweise geben. Zur genauen\nAusgestaltung sind aber diesbezüglich noch keine endgültigen Entscheidungen\ngetroffen worden. \n\nLesen und beachten Sie vor Einreise die aktuellen Reise- und\nSicherheitshinweise Ihres Reiselandes: www.diplo.de/sicherreisen \n\nAlle aktuellen Informationen zu COVID-19 finden Sie hier: www.diplo.de/corona\n\nMit freundlichen Grüßen",
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