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    "subject": "AW: Entwidmung Bahnflächen westlich Bahnhof Einsiedlerhof [#196632]",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.09.2020 (21:18 Uhr), mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben:\r\n\r\n\"Bestehen Pläne oder wird es angestrebt die inzwischen nicht mehr genutzten Bahnflächen westlich des Bahnhofs Einsiedlerhof und nördlich der Gleisanlagen zu entwidmen? Falls ja, in welchem Zeithorizont oder Zeitplan soll das entsprechende Verfahren eingeleitet werden?\"\r\n\r\nWir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG/VIG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG/VIG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes.\r\n\r\nAuch ein Anspruch nach dem UIG besteht nicht, da selbst bei weiter Auslegung kein Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG begehrt wird.\r\n\r\nBitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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