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"subject": "Berichte zur IT-Konsolidierung des Bundes (2020) [#199293]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- der Bericht des Bundesrechnungshofs vom 25. September 2020 (nach meinen Informationen entweder 37 oder 42 Seiten lang) bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes\r\n- den (neusten) Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes (dieser „Fortschrittsbericht” ist meinen Informationen zufolge 37 Seiten lang)\r\n- den Bericht des Bundesinnenministeriums an den Haushaltsausschuss (nach meinen Informationen mit Stand vom August 2020) bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes\r\n- eine Liste weiterer „Fortschrittsberichte” bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes, die Ihnen vorliegen\r\n\r\nIch beziehe mich auf verschiedene Medienberichte etwa von Spiegel oder Golem.de zur IT-Konsolidierung bzw. Betriebskonsolidierung Bund (BKB):\r\nhttps://www.golem.de/news/it-konsolidierung-rechnungshof-wirft-kanzleramt-viele-versaeumnisse-vor-2010-151249-2.html\r\nhttps://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesrechnungshof-rueffelt-kanzleramt-wegen-bundes-it-a-19275509-95d6-4299-9aaf-01810defddbb\r\nhttps://www.golem.de/news/regierungsbericht-it-konsolidierung-des-bundes-koennte-scheitern-2009-150929.html\r\n\r\nIch möchte darauf hinweisen, dass nach dem IFG Informationen unabhängig von dem Ort der Erstellung herauszugeben sind. Liegt Ihnen einer dieser Berichte vor, so ist dieser herauszugeben.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 199293\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/199293/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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