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    "content": "Sehr geehrte<< Anrede >>\n\nvielen Dank für Ihre Antwort und insbesondere für Ihren Hinweis, mich bezüglich der Ablehnung meines Zugangsantrages nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.\n\nUnverständlich ist mir allerdings, warum das LGL auf seiner Website auf Forschungsprojekte hinweist, aber zugleich interessierten Bürger*innen den Zugang zu den Forschungsergebnissen verwehrt. Da der Zugang zu Forschungsergebnissen zudem nicht generell verwehrt wird, stellt sich mir die Frage, ob der selektive Rückgriff auf Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayDSG dazu dient, unliebsame Forschungsergebnisse geheim zu halten?\n\nDa ich u.a. der Gesetzesbegründung (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004909.pdf) nichts Konkretes zu Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayDSG entnehmen kann, möchte ich Sie nunmehr noch höflich bitten, mir zu erläutern, aufgrund welcher Schutzerfordernisse die unter Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayDSG genannten Stellen vom Auskunftsrecht ausgenommen sind. Hierbei bitte ich Sie auch, darauf einzugehen, dass das LGL darauf verweist, dass die Forschungsdaten „als wissenschaftlich interessante Materialien für externe Partner angeboten werden“ (vgl. https://www.lgl.bayern.de/forschung/index.htm).\n\nIn Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich\nmit freundlichen Grüßen\n\nMarion Stein\n\n\n\nAnfragenr: 196840\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/196840/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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