GET /api/v1/message/526209/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/526209/",
    "id": 526209,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-von-investitionen-in-den-nahverkehr-entfall-des-entflechtungsgesetzes-des-bundes-auerdem-landes-gvfg-in-niedersachsen-1/#nachricht-526209",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/179742/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/10290/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "resolved",
    "timestamp": "2020-10-05T12:51:44+02:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "AW: Anfrage:  WG: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Niedersachsen [#179742]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Fenske,\r\n\r\n\r\nich beziehe mich auf Ihre Mail vom 08.02.2020 und bitte zunächst die zeitversetzte Rückmeldung zu entschuldigen.\r\n\r\n\r\nZu Ihren Themen / Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:\r\n\r\n\r\nLandes-GVFG in Niedersachsen nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes Ende 2019\r\n\r\n\r\nMit der Novellierung des Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG) vom 18.04.2018 (Nds. GVBl. S. 50) wurde im Vorgriff auf das Außerkrafttreten des Entflechtungsgesetzes zum 31.12.2020 die Weiterführung der Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden gesichert. Danach wurden in den Jahren 2018 und 2019 die nach dem Entflechtungsgesetz vom Bund zur Verfügung stehenden Mittel von 123,5 Mio. € durch originäre Landesmittel auf 150 Mio. € erhöht. Dieser Betrag (150 Mio. €) steht auch ab 2020 jährlich für die Förderung von Vorhaben im ÖPNV und kommunalen Straßenbau aus originären Landesmitteln zur Verfügung. Dabei erfolgt zwischen diesen Bereichen eine hälftige Aufteilung (je 75 Mio. € p.a. für den ÖPNV und kommunalen Straßenbau). Zu weiteren Details, insbesondere den Fördermöglichkeiten wird auf das NGVFG verwiesen.\r\n\r\n\r\nBahn-Reaktivierungsprogramm\r\nDie Landesregierung hat ein grundsätzliches Interesse daran, die Reaktivierung von Bahnstrecken in Niedersachsen fortzusetzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nicht nur die Investitionen in die Streckenreaktivierung, sondern auch die Finanzierung des Betriebs der Strecke für die nächsten 20 Jahre volkswirtschaftlich sinnvoll sichergestellt werden. Wo die Möglichkeit einer Reaktivierung nicht besteht, unterstützt die Landesregierung mit einem attraktiven Förderprogramm die Einrichtung von Landesbuslinien.\r\n\r\nDas Untersuchungsverfahren zur Streckenreaktivierung aus der letzten Legislaturperiode hat gezeigt, dass insbesondere die Situation ländlicher Räume unzureichend abgebildet wird. Derzeit prüft und begleitet die Landesregierung deshalb die Entwicklung alternativer Bewertungsverfahren und eine Weiterentwicklung der Standardisierten Bewertung in Abstimmung mit anderen Bundesländern. Dabei wird auch die im Rahmen der Beratungen zum Klimapaket aktuell geführte Diskussion auf Bundesebene zu berücksichtigen sein. Ziel ist ein breit getragenes abgestimmtes neues Bewertungsmodell, das sowohl die Situation im ländlichen Raum, als auch die steigenden Anforderungen für den Schutz des Klimas besser berücksichtigt. Das ist ein langer und komplizierter Prozess, der noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Eine erneute breitere Reaktivierungsuntersuchung macht aber erst auf Grundlage eines neuen Bewertungsverfahrens Sinn.\r\n\r\nEine Kommune kann - sofern sie die Reaktivierung einer Bahnstrecke für wirtschaftlich sinnvoll erachtet - jederzeit eine Standardisierte Bewertung auf eigene Kosten in Auftrag geben. Sinnvoll könnte dies aber nur sein, sofern sich in den letzten Jahren nachhaltige Veränderungen bei den konkreten Rahmenbedingungen vor Ort ergeben hätten.\r\n\r\nErfreulicherweise enthält das kürzlich novellierte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nunmehr auch eine Möglichkeit, für die Reaktivierung von Schienenstrecken eine Bundesförderung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms von bis zu 90 Prozent zu erhalten. Hierfür sind allerdings Abweichungen zum bisherigen Bewertungsverfahren erforderlich. Entsprechende Maßstäbe und Rahmenbedingungen beabsichtigt der Bund im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln. Die Ausschreibung der Begleitung soll noch in 2020 starten. Der Prozess wird vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind zuversichtlich, dass zukünftig weitere Reaktivierungen im Land vorgenommen werden können.\r\n\r\nFür weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichem Gruß",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "AW: Anfrage:  WG: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Niedersachsen [#179742]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr geehrter Herr Fenske,\r\n\r\n\r\nich beziehe mich auf Ihre Mail vom 08.02.2020 und bitte zunächst die zeitversetzte Rückmeldung zu entschuldigen.\r\n\r\n\r\nZu Ihren Themen / Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:\r\n\r\n\r\nLandes-GVFG in Niedersachsen nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes Ende 2019\r\n\r\n\r\nMit der Novellierung des Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG) vom 18.04.2018 (Nds. GVBl. S. 50) wurde im Vorgriff auf das Außerkrafttreten des Entflechtungsgesetzes zum 31.12.2020 die Weiterführung der Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden gesichert. Danach wurden in den Jahren 2018 und 2019 die nach dem Entflechtungsgesetz vom Bund zur Verfügung stehenden Mittel von 123,5 Mio. € durch originäre Landesmittel auf 150 Mio. € erhöht. Dieser Betrag (150 Mio. €) steht auch ab 2020 jährlich für die Förderung von Vorhaben im ÖPNV und kommunalen Straßenbau aus originären Landesmitteln zur Verfügung. Dabei erfolgt zwischen diesen Bereichen eine hälftige Aufteilung (je 75 Mio. € p.a. für den ÖPNV und kommunalen Straßenbau). Zu weiteren Details, insbesondere den Fördermöglichkeiten wird auf das NGVFG verwiesen.\r\n\r\n\r\nBahn-Reaktivierungsprogramm\r\nDie Landesregierung hat ein grundsätzliches Interesse daran, die Reaktivierung von Bahnstrecken in Niedersachsen fortzusetzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nicht nur die Investitionen in die Streckenreaktivierung, sondern auch die Finanzierung des Betriebs der Strecke für die nächsten 20 Jahre volkswirtschaftlich sinnvoll sichergestellt werden. Wo die Möglichkeit einer Reaktivierung nicht besteht, unterstützt die Landesregierung mit einem attraktiven Förderprogramm die Einrichtung von Landesbuslinien.\r\n\r\nDas Untersuchungsverfahren zur Streckenreaktivierung aus der letzten Legislaturperiode hat gezeigt, dass insbesondere die Situation ländlicher Räume unzureichend abgebildet wird. Derzeit prüft und begleitet die Landesregierung deshalb die Entwicklung alternativer Bewertungsverfahren und eine Weiterentwicklung der Standardisierten Bewertung in Abstimmung mit anderen Bundesländern. Dabei wird auch die im Rahmen der Beratungen zum Klimapaket aktuell geführte Diskussion auf Bundesebene zu berücksichtigen sein. Ziel ist ein breit getragenes abgestimmtes neues Bewertungsmodell, das sowohl die Situation im ländlichen Raum, als auch die steigenden Anforderungen für den Schutz des Klimas besser berücksichtigt. Das ist ein langer und komplizierter Prozess, der noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Eine erneute breitere Reaktivierungsuntersuchung macht aber erst auf Grundlage eines neuen Bewertungsverfahrens Sinn.\r\n\r\nEine Kommune kann - sofern sie die Reaktivierung einer Bahnstrecke für wirtschaftlich sinnvoll erachtet - jederzeit eine Standardisierte Bewertung auf eigene Kosten in Auftrag geben. Sinnvoll könnte dies aber nur sein, sofern sich in den letzten Jahren nachhaltige Veränderungen bei den konkreten Rahmenbedingungen vor Ort ergeben hätten.\r\n\r\nErfreulicherweise enthält das kürzlich novellierte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nunmehr auch eine Möglichkeit, für die Reaktivierung von Schienenstrecken eine Bundesförderung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms von bis zu 90 Prozent zu erhalten. Hierfür sind allerdings Abweichungen zum bisherigen Bewertungsverfahren erforderlich. Entsprechende Maßstäbe und Rahmenbedingungen beabsichtigt der Bund im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln. Die Ausschreibung der Begleitung soll noch in 2020 starten. Der Prozess wird vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind zuversichtlich, dass zukünftig weitere Reaktivierungen im Land vorgenommen werden können.\r\n\r\nFür weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichem Gruß"
        ]
    ],
    "sender": "Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}