HTTP 200 OK
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"subject": "AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Abteilung 4: Industriepolitik Hannoversche Straße 28-3010115 Berlin [#197968]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nSie baten mit u. a. Mail um Auskunft im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.\r\n\r\nFür öffentlich genutzte Gebäude sieht die EnEV eine Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor. Diese gilt für Gebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche (nach dem 8. Juli 2015 mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche), in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Die Energieausweise sind an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.\r\n\r\nDie Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude besteht nur für Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der genannten Gebiete.\r\n\r\nDie Pflicht der Ausstellung eines Energieausweises liegt beim Gebäudeeigentümer für diese Gebäude. Das Bezirksamt Mitte von Berlin ist nicht Eigentümer des genannten Gebäudes und auch nicht Mieter. \r\nIch möchte Sie bitten, Ihre Anfrage an den Eigentümer zu senden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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