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    "subject": "Antrag nach HUIG Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 1065185 Wiesbaden [#198368]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Zwerschke,\r\n\r\nüber die gemeinnützige Plattform „Frag den Staat“ haben Sie mittels E-Mail am 28. September 2020 einen Antrag auf Informationszugang nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) gestellt.\r\n\r\nSie begehren nachfolgende Informationen:\r\n\"Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des\r\n\r\n- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 10\r\n65185 Wiesbaden\r\n\r\nSollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.\r\n\r\nDem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. \r\n\r\nIm Falle\r\n\r\n1.         Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. \r\n2.         Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. \r\n3.         Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. \r\n\r\nIch bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.\"\r\n\r\nDie von Ihnen gewünschten Informationen sind im Hessischen Kultusministerium nicht vorhanden (§ 2 Abs. 4 Satz 1 HUIG) und liegen zudem nicht in der Zuständigkeit des Hessischen Kultusministeriums. Die zuständige Stelle ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42 in 65189 Wiesbaden.\r\nAntragsgemäß und entsprechend den Verfahrensvorgaben nach § 4 Abs. 4 Satz 1 HUIG haben wir Ihren Antrag daher an die zuständige Behörde weitergeleitet.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Antrag nach HUIG Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 1065185 Wiesbaden [#198368]"
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    "sender": "Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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