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"subject": "Vollzug des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) - Ihr Antrag vom 04.10.2020",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\neine Empfangsbestätigung über den Eingang Ihres Ersuchens haben Sie zwischenzeitlich erhalten.\r\n\r\nZu Ihrem Antrag:\r\nGerne kommen wir Ihrem Antrag nach.\r\nIhr Ersuchen ist allerdings sehr umfangreich, weil Sie aus insgesamt 12 Gemeinderatssitzungen (seit Dezember 2017) Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Schönborn beantragen.\r\nDies löst einen entsprechenden Verwaltungsaufwand aus, weil wir verpflichtet sind, in den Auszügen, jede Art von persönlichen Daten und Angaben, geschäftliche Inhalte und dgl. zu schwärzen.\r\n\r\nNach § 24 LTranspG in Verb. mit dem Landesgebührengesetz (LGebG) werden für diese Amtshandlung Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Diese Kosten haben Sie als Veranlasser zu tragen!\r\nWenn wir aus 12 Niederschriften des Ortsgemeinderates Schönborn alle Beschlüsse durchzuarbeiten haben, entsteht ein Verwaltungsaufwand von etwa zwei bis drei Stunden. Daraus dürften Gebühren von 100.-€ bis 200.-€ resultieren.\r\n\r\nWenn Sie Ihren Antrag allerdings dahingehend konkretisieren, dass Sie nur Ergebnisse zu Beschlüssen, die im Zusammenhang mit dem \"Mobilfunkmast Schönborn\" oder der \"Bürger-Initiative Schönborn\" stehen, fordern, reduziert sich der Verwaltungsaufwand erheblich und damit verbunden auch die Kosten. \r\nSie dürfen versichert sein, dass wir uns sehr genau an den Wortlaut Ihres Antrages und des LTranspG halten und Ihnen alle Informationen zukommen lassen, die Sie wünschen! Immer unter Beachtung sonstiger schutzwürdiger Interessen von Dritten.\r\n\r\nBitte teilen Sie uns kurzfristig mit, ob Sie Ihren Antrag unverändert aufrecht erhalten oder wie Sie ihn ggf. konkretisieren!\r\n\r\nVielen Dank!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Verbandsgemeinde Aar-Einrich",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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