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    "subject": "WG: Sonst.Vg. 42510; Anfrage nach IFG - Anfrage zu etwaigen Vorbereitungen und Planungen bezüglich eines weiteren Corona-Lockdowns im Jahr 2020 im Land NRW [#197769]",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\nSie haben die Erteilung folgender Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beantragt und bitten um Beantwortung folgender Fragen, zu denen ich jeweils die Antworten hinzugefügt habe.\n\n1. Liegen dem Ministerium Informationen über einen bevorstehenden - zeitlich konkret geplanten oder/und mit offenem Beginn in Aussicht genommenen - weiteren Lockdown (2. Lockdown) im Zuge von \"Eindämmungsmaßnahmen zur sog. Corona-Pandemie\" vor?\n\n\nEs liegen zur Zeit dem Ministerium keine Informationen vor, dass ein weiterer Lockdown konkret geplant ist.\n\n\n2. Welche ggf. konkreten Informationen liegen der Behörde über einen 2. Lockdown vor oder plant das Ministerium, respektive die Landesregierung einen solchen?\n\n\nEntsprechend der Antwort zu Ihrer ersten Frage liegen hier keine Informationen vor.\n\n\n3. Bereitet sich die Behörde bereits auf einen 2. Lockdown vor und wenn ja,\n\na) in welchem Umfang und ist damit im Verlauf der Monate September bis Dezember zu rechnen und\n\nb) mit welcher räumlichen Erstreckung?\n\n\nDas MAGS ergreift unter Beobachtung des Infektionsgeschehens alle verhältnismäßigen Maßnahmen, um die Bevölkerungen bestmöglich vor einer weiteren Ausbreitung der Viren zu schützen. Im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen bereitet sich das MAGS nach meinen Kenntnisstand nicht auf einen konkret geplanten Lockdown vor. Die Unterfragen a) und b) bedürfen daher keine Beantwortung.\n\n\n4) In welchem - ggf. konkreten - Zeitraum wird mit einem 2. Lockdown gerechnet oder ist ein solcher vorgesehen ? - Bitte Anfangs- und Endzeitpunkt nennen oder zeitlichen Anfangs- und Endkorridor -.\n\n\nEin konkreter Zeitraum kann entsprechend der bisherigen Ausführungen nicht benannt werden. Auf die Antwort zur Frage 5. wird verwiesen.\n\n\n5) Nach welchen Kriterien richtet sich - falls - die Ausrufung eines weiteren, 2. Lockdowns?\n\n\nDerartige Maßnahmen, die in Grundrechte der Betroffenen eingreifen, hängen von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab. Ziel der bisher von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen ist es, zum Schutz der Bevölkerung das Infektionsgeschehen weitgehend einzudämmen, um möglichst einen weiteren Lockdown zu verhindern.\n\n\n6.) Wann und mit welchem zeitlichen Vorlauf soll die Bevölkerung - falls - über den 2. Lockdown flächendeckend unterrichtet werden?\n\n\nSofern die Entwicklung des Infektionsgeschehens einen weiteren Lockdown doch erforderlich machen sollten, wird die Bevölkerung unverzüglich über diese Entscheidung unterrichtet.\n\n\nIch hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen",
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