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    "subject": "Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2020 (Az.:2020-149)",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nwir nehmen Bezug auf Ihren o.a. Antrag auf Informationszugang vom 19. August 2020. \nBitte entschuldigen Sie unsere verspätete Antwort. Neben den anderen Maßnahmen, mit denen wir im Zuge der COVID-19-Pandemie betraut sind, geht eine Vielzahl umfangreicher IFG-Anträge bei uns ein. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis und teilen Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit:\n\nUmfassende öffentlich zugängliche Informationen zum Infektionsfeld i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. e) IfSG finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 38/2020, insbesondere auf Seite 5 ff. (siehe https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/38_20.pdf?__blob=publicationFile ). Unter anderem sind in der Tabelle 2 die bis zum 11.8.2020 an das RKI übermittelten COVID-19-Ausbrüche nach Infektionsumfeld, Zahl der Ausbrüche und Zahl der in diesen Ausbrüchen erfassten Fälle aufgelistet. Dabei ist zu beachten, dass Fälle grundsätzlich mehr als einem Ausbruch zugeordnet werden können, in dieser Auswertung aber nur die unterste Ausbruchsebene betrachtet wird. \nIm Übrigen ist zu beachten, dass auch im Außenbereich eine körperliche Nähe zwischen Personen die Übertragungswahrscheinlichkeit erhöht, die Übertragungswahrscheinlichkeit jedoch bei Wahrung des Mindestabstandes aufgrund der Luftbewegung sehr gering ist (siehe hierzu Ziffer 2 des \"SARS-CoV-2 Steckbrief\" unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html ). Weitergehende amtliche Informationen im Sinne von §§ 1 ,2 Nr.1 IFG liegen zu den von Ihnen begehrten Informationen nicht vor.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Robert Koch-Institut",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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