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    "content": "Niedersächsisches Finanzministerium\n\n36-O 1040/001-0099\n\n\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\n\nIhre an meine Pressestelle gerichtete Mail vom 02.10.2020, 11:33 Uhr, wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet.\n\nIch habe Ihre Anfrage als Bürgeranfrage behandelt, da in diesem Fall weder § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltgesetzes, noch § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation als Rechtsgrundlagen einschlägig sind.\n\n\nSie schreiben, das Niedersächsische Finanzministerium sei auf \"de-mail.info\" gelistet. Eine von mir durchgeführte Abfrage ergab weder für das Niedersächsische Finanzministerium noch die niedersächsischen Finanzämter als nachgeordnetem Geschäftsbereich einen Treffer.\n\nGleichwohl kann ich Ihnen aus Gründen der Transparenz mitteilen, dass in der niedersächsischen Steuerverwaltung keine Anfragen via De-Mail eingehen. Bund und Länder haben sich bundeseinheitlich gegen eine Einrichtung von De-Mail entschieden, weil sie die Einrichtung solcher Konten nicht für notwendig halten. Daraus, dass der Gesetzgeber De-Mail in § 87a Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 AO in Verfahren der Finanzbehörden als Schriftformersatz zugelassen hat, ergibt sich keine Pflicht, einen entsprechenden Zugang auch zu eröffnen.\nMit \"Mein ELSTER\" ermöglicht die Steuerverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern bereits seit Jahren eine sichere und kostenfreie Kommunikation mit der Steuerverwaltung. Sie erbringt die ELSTER-Leistungen in einer nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI zertifizierten eigenen IT-Infrastruktur. Den Schutz vertraulicher Informationen und die Verfügbarkeit und die Integrität aller im Rahmen von ELSTER zu verarbeitenden Daten und der Verarbeitungssysteme gewährleistet sie. Die Steuerverwaltung arbeitet täglich daran, das Leistungsspektrum zu erweitern und noch anwenderfreundlicher zu gestalten.\n\nIch hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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