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"subject": "WG: PCR-Tests; Ihr Schreiben vom 03.09.2020",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\nvielen Dank für Ihr Schreiben. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie aufgrund der vielen Bürgereingaben, die uns derzeit tagtäglich erreichen, so lange warten mussten. Wir können Ihnen folgende Rückmeldung geben:\r\n\r\nWenn in Schulen oder Kitas SARS-CoV-2 positive Fälle auftreten, werden einzelne Klassen oder Gruppen als Kontaktpersonen der Kategorie I angesehen und in Quarantäne geschickt. Um das Infektionsgeschehen aufzuklären – und letztlich auch um den Eltern der betroffenen Kinder Sicherheit zu geben- werden im Anschluss im Regelfall freiwillige Tests durchgeführt. Die Probenentnahme für die Tests (Nasen-Rachenabstrich) erfolgt dann in Arztpraxen oder Testzentren. Soweit keine Einwilligung erfolgt, prüft das Gesundheitsamt, ob nach den Umständen des Einzelfalls eine Untersuchung nach § 25 Abs. 3 IfSG anzuordnen ist.\r\n\r\n§ 25 Abs. 3 Satz 4 IfSG bestimmt ausdrücklich, dass die bei der Untersuchung erhobenen Daten nur für die Zwecke des Infektionsschutzgesetzes verarbeitet werden dürfen.\r\n\r\nBei korrekter Durchführung der Teste und fachkundiger Beurteilung der Ergebnisse geht das Robert Antragsteller/in-Institut von einer sehr geringen Zahl falsch positiver Befunde aus, die die Einschätzung der Lage nicht verfälscht. Basierend auf den Tests wurden in der Vergangenheit er-folgreich Infektionsketten aufgeklärt.\r\n\r\nDie PCR-Tests weisen spezifisch das genetische Material des SARS-COV-2 Virus nach. Wenn im Rachenabstrich einer Person ausreichend genetisches Virusmaterial vorhanden ist, um im PCR-Test ein positives Ergebnis anzuzeigen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer akuten Infektion auszugehen. In späteren Stadien der Infektion oder nach deren Ablauf ist die Viruslast erheblich geringer, was sich auch im PCR-Test zeigt.\r\n\r\nDie häusliche Quarantäne bedeutet wirklich „zu Hause zu bleiben“ – auch für Kinder. Wenn man eine zur Wohnung gehörige Terrasse, einen Balkon oder gar einen Garten hat, dürfen diese natürlich von den isolierten Kindern genutzt werden – allerdings nicht gleichzeitig mit Anderen. Dass diese Zeit für sie ganz schön lang werden kann, ist verständlich. Auch bei anderen Infektionserkrankungen, etwa bei Scharlach, muss man Kindern zumuten, einige Tage drinnen zu bleiben. Grundsätzlich ist im Freien zwar die Gefahr einer Übertragung ge-ringer, aber nicht ausgeschlossen – und man weiß nie, ob man nicht einer Person mit eingeschränkter Immunabwehr begegnet. Zur Zeit gibt es keine Erkenntnisse, dass von Kindern ein geringeres Infektionsrisiko ausgeht.\r\n\r\nEine Abstrichnahme bei Kindern erfordert – wie jede medizinische Maßnahme – selbstverständlich besondere Behutsamkeit. Im Rahmen der sogenannten „Virenwächter-Studie“ wurden innerhalb von 5 Wochen problemlos Abstriche bei ca. 500 Kindern im Alter von 3-6 Jah-ren durchgeführt. Bei entsprechender Indikation ist ein wenig belastender Rachenabstrich möglich.\r\n\r\nWir hoffen, Sie gut informiert zu haben.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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