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"subject": "AW: [EXTERN]-Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Bremen Monate August und September 2020 [#199656]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft. Ihr Antrag ist zulässig und die Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem BremIFG durch elektronische Auskünfte ist bei geringfügigem Aufwand gebührenfrei.\r\n\r\nIhr Antrag zur Erteilung einer elektronischen Auskunft ist bzgl. Ihrer Fragen mit einem außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand von mehr als 8 Stunden verbunden. Dieser Verwaltungsaufwand ergibt sich u.a. aus den sehr umfangreichen Unterlagen zu jeder einzelnen Schule, den jeweils betroffenen Personen, der Sichtung und Prüfung der jeweiligen Datenbankeinträge und der aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt Bremen. Im vorliegenden Fall müssten die Dokumente detailgenau auf Sachverhalte wie bspw. die besonderen Kategorien der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen und der Amtsverschwiegenheit geprüft werden.\r\n\r\nGemäß der Anlage zur Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz, Teil A, Nr. 4 c) wäre im vorliegenden Fall ein Gebührenbetrag zwischen 360 - 500 Euro von Ihnen zu entrichten. (vgl.: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.67772.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-IFGGebVBRpAnl-G1)\r\n\r\nGemäß § 3 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz ist für die Festsetzung der Höhe der Gebühren und Auslagen die Stelle zuständig, von der der Antrag auf Informationszugang beschieden wird. Jeder Antragstellerin und jedem Antragsteller ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Hinweis auf die anfallenden Kosten und deren voraussichtliche Höhe zu geben.\r\n\r\nIm vorliegenden Fall rechnen wir mit einem Verwaltungsaufwand von ca. 10 Stunden. Die anfallenden Kosten würden sich auf maximal 450 Euro belaufen.\r\nDieser Betrag errechnet sich wie folgt: Ein Verwaltungsaufwand von 8 Stunden ist mit eine Gebühr von 360 Euro verbunden. Ein Verwaltungsaufwand von 1 Stunde ergibt somit eine Gebühr von 45 Euro (360 Euro / 8 Stunden). Somit ergibt sich für einen Verwaltungsaufwand von 10 Stunden die oben genannte Gebühr (45*10 = 450 Euro).\r\n\r\nBitte teilen Sie uns mit, ob Sie bereit sind eine entsprechende Gebühr bzgl. Ihres Antrages zu zahlen.\r\n\r\nWir weisen Sie zudem darauf hin, dass das Gesundheitsamt im vorliegenden Fall im Rahmen der Gesetzgebung gemäß Infektionsschutzgesetz tätig wird. Somit ist das Gesundheitsamt im vorliegenden Fall keine informationspflichtige Stelle gemäß BremUIG (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. BremUIG).\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Gesundheitsamt Bremen",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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