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"subject": "AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle Delbrück Boker Straße 633129 Delbrück [#198847]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\n\nherzlichen Dank für Ihren untenstehenden Antrag auf Herausgabe eines Energieausweises für die Stadthalle Delbrück.\n\n\nNach Prüfung hier im Haus liegt aktuell jedoch kein Energieausweis für das angefragte Gebäude vor. Die Nachfrage bei der Stadthallenbetreiberin hat ergeben, dass auch dort kein Energieausweis vorliegt bzw. ausgehängt wurde.\n\n\nBei der Stadthalle Delbrück handelt es sich um ein Gebäude im Eigentum der Stadt Delbrück, das bereits sehr lange vor dem Inkrafttreten der EnEV 2014 vermietet wurde. Die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises gemäß § 16 Abs. 2 EnEV bestünde demnach erst wieder bei einer Neuvermietung. Des Weiteren handelt es sich bei der Stadthalle zwar um ein Gebäude mit starkem Publikumsverkehr, der jedoch nicht auf behördlicher Nutzung beruht. Somit besteht gemäß § 16 Abs. 4 EnEV lediglich die Pflicht, einen Energieausweis gut sichtbar auszuhängen, sofern für das betreffende Gebäude ein solcher existieren sollte. Ist das nicht der Fall, erübrigt sich auch die Pflicht zum Aushängen.\n\n\nUnabhängig der Rechtslage sehen wir natürlich den Nutzen eines Energieausweises für die Beurteilung der Energieeffizienz eines Gebäudes und nehmen Ihren Antrag zum Anlass, kurzfristig einen Energieausweis für die Stadthalle erstellen zu lassen. Sobald dieser vorliegt, werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen und diesen an Sie weiterleiten. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass die Erstellung des Ausweises eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.\n\n\nBei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Kommunalverwaltung Delbrück",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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