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"subject": "Vorgaben für Corona Infektion in der persönlichen Assistenz [#196669]",
"content": "Sehr geehrter Herr Igel,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail. Das von Ihnen angesprochene Thema ist in der Tat von enormer Bedeutung und beschäftigt die Menschen mit Behinderungen, die als Arbeitgeber tätig sind.\n\nDie Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Vom 11. September 2020 sieht keine gesonderten Regelungen zum Arbeitgeber-Modell vor.\n\nDie den Arbeitgeber in Zusammenhang mit COVID-19 treffenden Fürsorge- und Schutzpflichtengehen weit über den üblichen Pflichtenkanon hinaus.\n\nSie selbst sind im Arbeitgeber-Modell der Arbeitgeber und unterliegen einer besonderen Fürsorgepflicht. Sie als Arbeitgeber müssen die nötigen Schutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur im eigenen Interesse einer möglichst langen Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs ergreifen, vielmehr sind Sie auch nach § 618 Abs. 1 BGB gesetzlich dazu verpflichtet. Diese Schutzpflicht des Bürgerlichen Gesetzbuches wird unter anderem durch das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert. § 618 BGB liegt als Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB zugrunde. Bei der Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers handelt es sich um eine Nebenpflicht nach § 241 Abs. << Adresse entfernt >> BGB. Der Arbeitgeber muss die Arbeit nach § 4 Nr. 1 ArbSchG so gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird.\n\nDer Schutz beginnt mit einer umfassenden Aufklärung über die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus und die richtigen hygienischen Verhaltensweisen.\n\nUnter diesem Link finden Sie Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsschutzstandard:\nhttps://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-<< Adresse entfernt >>-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1\n\nIch würde Ihnen empfehlen, sich mit anderen Menschen im Arbeitgeber-Modell zusammenzutun, um sich auszutauschen, wie die Umsetzung in den Teams erfolgen kann und ebenfalls die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung zur Umsetzung des Arbeitgeber-Modells in diesen Fragen zu Rate zu ziehen.\n\nDer Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz wird Sie zu diesem Thema ebenfalls kontaktieren und Ihnen Empfehlungen und Tipps gegeben.\n\nIch möchte Sie ergänzend darauf hinweisen, dass Sie bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-<< Adresse entfernt >> eng mit für Sie zuständigen Gesundheitsamt zusammenarbeiten.\n\nIch hoffe, ich konnte Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen und verbleibe,\n\nmit freundlichen Grüßen,",
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