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"subject": "Schadstoffbelastete Bausubstanz im Gebäudebestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (53840 Troisdorf) [#199778]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDen (ggf. geschwärzten) Schadstoffuntersuchungsbericht auf den sich die Aussage im Exposé https://d2qfnj9mv71tll.cloudfront.net/dbd8750d-17fd-4c16-a2d9-c20a436c500a-1396057858.pdf auf Seite 10 bezieht:\r\n\r\n„Mögliche PAK-/Asbestbelastung\r\nEs kann aufgrund des Baujahrs bei der Verlegung der Fußbodenbeläge teer- und bitumenhaltiger bzw. asbesthaltiger Kleber verwendet worden sein. Auch kann die Verwendung von asbesthaltigen Stoffen z.B. in Fußbodenbelägen oder in anderen Bereichen des Gebäudes nicht völlig ausgeschlossen werden.\r\nDer seinerzeit verwendete Parkettkleber wurde 1999 durch das Institut Fresenius untersucht. Gesundheitliche Gefährdungen und damit Handlungsbedarf bestanden nach damaligen Erkenntnissen nicht, da die Belastung mit Benzo(a)pyren weniger als 1 mg/kg betrug.“\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nMarion Stein\n\n\n\nAnfragenr: 199778\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/199778/\n\nPostanschrift\nMarion Stein\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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