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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nüber den Webservice fragdenstaat.de erhielt ich Ihre Anfrage #197120 zum bundesweiten Warntag. Für den Kreis Paderborn kann ich Ihnen folgende Informationen geben:\n\nDer diesjährige bundesweite Warntag am 10.09.2020 hat zwei grundsätzliche Schwerpunkte verfolgt. Zum einen sollte die Bevölkerung für das Thema \"Warnung\" sensibilisiert werden und zum anderen sollten die kommunalen Warnkonzepte erprobt werden.\nIn Nordrhein Westfalen sind gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) die Gemeinden und Kreise für die Warnung der Bevölkerung zuständig. Für diese Aufgabe wurden an die Örtlichkeiten angepasste kommunale Warnkonzepte erarbeitet. Grundsätzlich wird den Kommunen empfohlen, einen Warnmix zur Warnung der Bevölkerung zu nutzen. Das bedeutet, dass möglichst viele verschiedene Warnmittel eingesetzt werden, um einen größtmöglichen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Dazu zählen neben den Sirenen auch Warnfahrzeuge, Lautsprecher- und Radiodurchsagen oder auch Warn-Apps. Hier sei angemerkt, dass in NRW keine Verpflichtung besteht, Sirenen vorzuhalten.\n\nAuf der Grundlage eines Erlasses des Ministeriums des Innern NRW wurde am 14.09.2020 vom Kreis Paderborn über das Ergebnis des Warntages berichtet. 74 von 88 vorhandenen Sirenen wurden ausgelöst. Dabei handelt es sich um Sirenen mit digitaler Ansteuerung. In einer Kommune (14 Sirenen) ist aufgrund eines Softwarefehlers, der unverzüglich behoben werden konnte, keine Auslösung erfolgt.\n\nDer Einsatz des Warnzuges erfolgte mit zwei Einsatzfahrzeugen im Ferienpark Bad Wünnenberg-Fürstenberg und verlief problemlos. Hier wurde die Bevölkerung mit Lautsprecherdurchsagen über den Übungszweck aufgeklärt. Dies funktionierte in angemessener und gut verständlicher Lautstärke. Die Resonanz in der Bevölkerung war positiv.\n\nDie NINA-WarnApp ist zum ersten Mal bundesweit ausgelöst worden. Dies erfolgte über das Modulare Warnsystem (MoWas) und mit einigen Verzögerungen, die technischer Natur waren. Beide Systeme werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betrieben stehen damit außerhalb der kommunalen Zuständigkeiten. Der Bund arbeitet zusammen mit seinen technischen Dienstleistern an einer Analyse und Behebung der technischen Fehler und der Optimierung der Prozesse.\n\nBereits im Juni 2019 beschlossen Bund und Länder in der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) die jährliche Durchführung eines bundesweiten Warntages. Dieser soll demnach jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden.\n\nSollte Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne direkt mit mir in Verbindung setzen.\n\n--\nMit freundlichen Grüßen",
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