GET /api/v1/message/528344/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

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    "id": 528344,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-bistro-manavgat-teterow/#nachricht-528344",
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    "subject": "Ihre Anträge vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Empfangsbestätigung",
    "content": "Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 des VIG beträgt die Frist zur Bescheidung Ihres Antrags in der Regel bis zu\r\neinem Monat. Aufgrund der Anhörung von beteiligten Dritten, in diesem Fall die Betriebsinhaber der oben\r\ngenannten Betriebe, verlängert sich in diesem Fall die Bearbeitungszeit gemäß§ 5 Abs. 2 Satz 2 des VIG\r\njeweils auf 2 Monate. ·\r\nDie Auskunftserteiiung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 €\r\ngebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn der\r\nbetroffene Betrieb ,Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In dem Fall werden Ihnen\r\ngegenüber kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.\r\nIm Falle der Nachfrage des Betriebsinhabers gemäß§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG bzgl. Ihrer persönlichen Daten\r\nwerden Sie über die Weitergabe Ihrer Daten entsprechend informiert. Die Bearbeitung Ihrer Anträge\r\nerfolgt grundsätzlich per Postweg, nicht per E-Mail.",
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            "Ihre Anträge vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Empfangsbestätigung"
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            false,
            "Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 des VIG beträgt die Frist zur Bescheidung Ihres Antrags in der Regel bis zu\r\neinem Monat. Aufgrund der Anhörung von beteiligten Dritten, in diesem Fall die Betriebsinhaber der oben\r\ngenannten Betriebe, verlängert sich in diesem Fall die Bearbeitungszeit gemäß§ 5 Abs. 2 Satz 2 des VIG\r\njeweils auf 2 Monate. ·\r\nDie Auskunftserteiiung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 €\r\ngebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn der\r\nbetroffene Betrieb ,Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In dem Fall werden Ihnen\r\ngegenüber kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.\r\nIm Falle der Nachfrage des Betriebsinhabers gemäß§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG bzgl. Ihrer persönlichen Daten\r\nwerden Sie über die Weitergabe Ihrer Daten entsprechend informiert. Die Bearbeitung Ihrer Anträge\r\nerfolgt grundsätzlich per Postweg, nicht per E-Mail."
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    "sender": "Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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