HTTP 200 OK
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"subject": "Ihr Antrag 197054",
"content": "Sehr geehrter Herr Müllers,\n\nzu Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:\n\nDie nach Abfallfraktionen unterteilte Mengenbilanz ist in der als Anlage\nbeigefügten Übersicht dargestellt. Diese Werte können bis zum Jahr 2018\nauch den vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF)\nveröffentlichten Werten in der jeweiligen Landesabfallbilanz\nRheinland-Pfalz entnommen werden. Die Werte für das Jahr 2019 aus unserer\nÜbersicht wurden an das MUEEF gemeldet, die Veröffentlichung durch das\nMUEEF steht noch aus.\n\nDa der A.R.T. mit dem Beitritt der drei Landkreise Bernkastel-Wittlich,\nEifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel zum 01.01.2016 alleiniger\nöffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für fünf Gebietskörperschaften\nist, bedarf es keiner gebietsbezogenen Meldepflicht für die jeweiligen\nTeilgebiete. Lediglich aus haushaltstechnischen Gründen erfolgen interne\nAufteilungen und Verrechnungen. Die von Ihnen gewünschten Aufgliederungen\nmüssen zusammengestellt werden. Dabei weisen wir darauf hin, dass für\neinzelne Fraktionen, bei denen Einsammlung und Transport\ngebietsübergreifend zwischen Stadt- und Kreisgrenzen erfolgen oder\nunterjährig auch vom A.R.T. in Eigenregie eingesammelt wurde, eine\nmengenbezogene Aufgliederung gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem\nAufwand für Sie unterjährig erstellt werden kann.\n\nFür das Aufschlüsseln der Daten auf die einzelnen Gebietskörperschaften\nwurde eine Zeitschätzung durchgeführt, um die anfallenden Verwaltungskosten\nzu ermitteln. Die Schätzung hat ergeben, dass für die Beantwortung einer\ndetaillierten Aufstellung ein Zeitaufwand von bis zu 3 Stunden nur für die\ngebietsbezogen abgrenzbaren Mengenanteile erforderlich sein wird. Die Höhe\nder Gebühr bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für\nAmtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) und\nbeläuft sich in diesem Fall auf mindestens 180 Euro. Es wird daher um\nMitteilung gebeten, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen zur detaillierten\nAufstellung aufrecht erhalten möchten und die anfallenden Gebühren\nübernehmen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihr Antrag 197054"
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"Sehr geehrter Herr Müllers,\n\nzu Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:\n\nDie nach Abfallfraktionen unterteilte Mengenbilanz ist in der als Anlage\nbeigefügten Übersicht dargestellt. Diese Werte können bis zum Jahr 2018\nauch den vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF)\nveröffentlichten Werten in der jeweiligen Landesabfallbilanz\nRheinland-Pfalz entnommen werden. Die Werte für das Jahr 2019 aus unserer\nÜbersicht wurden an das MUEEF gemeldet, die Veröffentlichung durch das\nMUEEF steht noch aus.\n\nDa der A.R.T. mit dem Beitritt der drei Landkreise Bernkastel-Wittlich,\nEifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel zum 01.01.2016 alleiniger\nöffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für fünf Gebietskörperschaften\nist, bedarf es keiner gebietsbezogenen Meldepflicht für die jeweiligen\nTeilgebiete. Lediglich aus haushaltstechnischen Gründen erfolgen interne\nAufteilungen und Verrechnungen. Die von Ihnen gewünschten Aufgliederungen\nmüssen zusammengestellt werden. Dabei weisen wir darauf hin, dass für\neinzelne Fraktionen, bei denen Einsammlung und Transport\ngebietsübergreifend zwischen Stadt- und Kreisgrenzen erfolgen oder\nunterjährig auch vom A.R.T. in Eigenregie eingesammelt wurde, eine\nmengenbezogene Aufgliederung gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem\nAufwand für Sie unterjährig erstellt werden kann.\n\nFür das Aufschlüsseln der Daten auf die einzelnen Gebietskörperschaften\nwurde eine Zeitschätzung durchgeführt, um die anfallenden Verwaltungskosten\nzu ermitteln. Die Schätzung hat ergeben, dass für die Beantwortung einer\ndetaillierten Aufstellung ein Zeitaufwand von bis zu 3 Stunden nur für die\ngebietsbezogen abgrenzbaren Mengenanteile erforderlich sein wird. Die Höhe\nder Gebühr bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für\nAmtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) und\nbeläuft sich in diesem Fall auf mindestens 180 Euro. Es wird daher um\nMitteilung gebeten, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen zur detaillierten\nAufstellung aufrecht erhalten möchten und die anfallenden Gebühren\nübernehmen.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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