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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nmit E-Mail vom 01.10.2020 haben Sie die Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für das Ministerium für Bildung (das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur) beantragt. Die beiden Ministerien sind in einem Dienstgebäude untergebracht.\n\nDem Antrag kann nicht entsprochen werden. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die angefragten Informationen im Ministerium für Bildung (im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur) nicht vorliegen. Sie können sich ggf. mit dieser Anfrage an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), Stabsstelle Kommunikation, Rheinstr. 4E, 55116 Mainz, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> wenden (§ 11 Abs. 3 S. 2 LTranspG).\n\nMit freundlichen Grüßen",
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