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"subject": "Themenkarte \"Radioteleskope und Erdfunkstellen in Deutschland\", Informationen zur \"Erdfunkstelle Pfinztal\" [#201500]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nSie stellen eine \r\n\"Themenkarten - Wussten Sie schon, ...? - Radioteleskope und Erdfunkstellen in Deutschland\" \r\nzur Verfügung unter:\r\nhttps://www.bkg.bund.de/SharedDocs/Downloads/BKG/DE/Downloads-Karten/Downloads-Wussten-Sie-Schon/2020-03_Deutschlandkarte-Radioteleskop_Erdfunkstellen.pdf?__blob=publicationFile&v=3\r\n\r\nAuf der Karte Ausgabe März 2020 ist unter anderem die \"Erdfunkstelle Pfinztal\" abgebildet, mit dem mutmaßlichen Standort 76327 Pfinztal.\r\n\r\nDie Bundesnetzagentur als Regulierungs-Behörde weist für Erdfunkstellen für gewöhnlich sogenannte Schutzbereiche aus, die bestimmte Sendeanlagen in deren Empfangsbereich untersagen.\r\nSo kann ein störungsfreier Empfang der Erdfunkstelle gewährleistet werden.\r\nFerner erteilt die Bundesnetzagentur sogenannte Standortbescheinigungen für Sendeanlagen mit einer Strahlungsleistung größer 10 W EIRP.\r\n\r\nDie Bundesnetzagentur hat jedoch keine Unterlagen vorliegen zu einer \"Erdfunkstelle Pfinztal\", siehe\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/201069\r\n\r\nBei meinen weitergehenden Recherchen konnte ich bislang auch keine Dokumente zu einer \"Erdfunkstelle Pfinztal\" finden.\r\n\r\n\r\nDaher mein Anliegen:\r\n\r\nBitte stellen Sie die Informationen zur Verfügung, welche die Existenz einer \"Erdfunkstelle Pfinztal\" belegen und dem Eintrag in der Themenkarte zugrunde liegen.\r\n\r\n\r\nWeitere Anmerkungen zu Ihrer Themenkarte:\r\n\r\nErdfunkstelle Neu Golm: \r\nDiese ist nicht mehr in Betrieb seit 1996, \r\nsiehe \r\nhttps://de.wikipedia.org/wiki/Erdfunkstelle_Neu_Golm\r\nDer Eintrag sollte in Ihrer Karte entfernt werden.\r\n\r\nTelekom-Erdfunkstelle Wannsee:\r\nBetreiber ist nicht mehr die Deutsche Telekom AG, sondern die KB Impuls Satelliten GmbH, \r\nsiehe \r\nhttp://www.senderfotos-bb.de/wannsee.htm\r\nHier sollte die Bezeichnung \"Telekom\" entfallen.\r\n\r\n\r\nFerner schlage ich noch die folgenden großen Erdfunkstellen zur Darstellung auf Ihrer Themenkarte vor:\r\n\r\nEnterprise Satellite Communications Gateway Facility (ESG-L) Landstuhl: \r\nKommunikations-Einrichtung der U.S-amerikanischen Streitkräfte in der Nähe von Kaiserslautern, \r\nsiehe \r\nhttps://goo.gl/maps/cJy3uM4fw5QhNz3H8\r\nWeiterführende Informationen:\r\nhttps://www.satellitetoday.com/government-military/2017/08/24/ultisat-support-envistacom-largest-us-army-teleport-overseas/\r\n\r\nund\r\n \r\nSATCOM-Relaisstation U.S. Air Base Ramstein:\r\nEinrichtung zur weltweiten Steuerung von Drohnen der U.S.-amerikanischen Streikräfte, auf dem Gelände der U.S. Air Base Ramstein in der Nähe von Kaiserslautern.\r\nDer gesamte Datenaustausch zwischen den Drohnen-Piloten in den USA und den Kampf- und Überwachungsdrohnen wird hier abgewickelt.\r\nsiehe\r\nhttps://goo.gl/maps/VSen55ed947RLJzg6\r\nWeiterführende Informationen:\r\nhttp://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP08215_200415.pdf\r\n\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 201500\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/201500/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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