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    "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\ndie Abgeordnete Elisabeth Müller-Witt (SPD) reichte mit Datum 7. Oktober 2020 eine Klene Anfrage (#4519) zum Thema \"Ausbringung  von  importierter Gülle\" ein.\r\n\r\nDie Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz hat diese Anfrage mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 namens der Landesregierung beantwortet\r\n\r\nIch bitte Sie mir folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:\r\n\r\n1.) \"Nach der Wirtschaftsdünger-Nachweisverordnung NRW (WDüngNachwV) müssen   alle Abgeber in Nordrhein-Westfalen die nach WDüngV aufzuzeichnenden Daten jährlich an den Direktor der Landwirtschaftskammer als zuständige Behörde online in eine Datenbank melden.\" \r\n\r\nBesteht für den interessierten Bürger die Möglichkeit, die oben genannte Datenbank transparent zu nutzen und alle dort hinterlegten Informationen einsehen zu können ?\r\n\r\n2.) \"Zur Kontrolle grenzüberschreitender Gülletransporte aus den Niederlanden wurde  dem Landtag mehrfach berichtet, zuletzt am 3. Mai 2019 (Vorlage 17/1998)\"\r\n\r\nDer letzte  Bericht an den Landtag NRW liegt bereits über 12 Monate zurück. Was für inhaltliche Veränderungen gibt es seitdem ?\r\n\r\n3.) \"Sowohl  die  Düngebedarfsermittlung  als  auch  die Düngung sind schlaggenau aufzuzeichnen. Eine Düngung darf demnach nicht erfolgen, wenn vorher kein Düngebedarf festgestellt wird.\"\r\n\r\nWer kontrolliert wie, ob  eine Düngebedarfsermittlung stattgefunden hat ?\r\n\r\n4.) \"... es bedarf keiner wasserrechtlichen Überprüfung vor der Ausbringung von Gülle.  In nitratbelasteten oder durch Phosphateutrophierung  betroffenen  Gebieten  gelten  allerdings zusätzliche Anforderungen an die Düngung.\"\r\n\r\nIn welcher Form haben sich die Belastungen generell verändert ?\r\nWie sehen die zusätzlichen Anforderungen im Detail aus ?\r\n\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 203372\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/203372/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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