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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nIhr Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach \"§ 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind zum Thema\" ist am 11.12.2020 im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eingegangen. Vorherige Stationen waren die SGD Süd und das Ministerium für Umwelt.\nNachdem die entsprechende Zuständigkeit ermittelt wurde, habe ihren Antrag heute an das Autobahnamt in Montabaur weitergeleitet.\nAufgrund der momentan schwierigen Arbeitsbedingungen durch die Coronapandemie (Personalmangel), der Beachtung des Arbeitnehmerschutzes und der vor uns liegenden Feiertage wird es aber nicht möglich sein, Ihre Anfrage innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums von 30 Tagen zu beantworten. Zumal das Autobahnamt am 01.01.2021 in die Autobahngesellschaft des Bundes übergeht und die Arbeitsfähigkeit aufgrund des Umzugs nur bedingt gegeben ist.\n\nWir bitten daher um Fristverlängerung und um Ihre Geduld.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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