HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/554183/?format=api",
"id": 554183,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/art-46-abs-3-lkro-bekanntgabe-no-gefater-beschlusse-nach-wegfall-der-geheimhaltungsgrunde/#nachricht-554183",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/208056/?format=api",
"sent": true,
"is_response": false,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15483/?format=api",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2021-01-07T00:22:15.791212+01:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Art. 46 Abs. 3 LKrO: Bekanntgabe NÖ gefaßter Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe [#208056]",
"content": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nNach Art. 46 Abs. 3 LKrO sind die in NÖ Sitzung gefaßten Beschlüsse öffentlich bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Nach der in einem Landtagspetitionsverfahren geäußerten Auffassung des BayStMI ist die Bekanntgabe zusammen mit dem Beschlußwortlaut des NÖ gefaßten Beschlusses auch in der Niederschrift der Bekanntgabesitzung zu dokumentieren. Da der Kreistag dies aber nicht macht, haben Landkreisbürger, die an der Bekanntgabesitzung nicht als Zuhörer teilgenommen haben, keine einfache Möglichkeit, jemals von diesen Beschlüssen zu erfahren. \r\n\r\nDaher wird auf der Grundlage des BayDSG, hilfsweise des BayUIG, äußerst hilfsweise der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Ebersberg um Auskunft gebeten:\r\n\r\nWie ist der Wortlaut der in den letzten 3 Jahren gemäß Art. 46 Abs. 3 LKrO nachträglich bekannt gegebenen NÖ gefaßten Beschlüsse, wann wurden diese Beschlüsse gefaßt, wie war das Abstimmungsergebnis und wann wurden diese Beschlüsse nach Art. 46 Abs. 3 LKrO nachträglich öffentlich bekannt gegeben?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 208056\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/208056/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
"redacted_subject": [
[
false,
"Art. 46 Abs. 3 LKrO: Bekanntgabe NÖ gefaßter Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe [#208056]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nSehr "
],
[
true,
"geehrteAntragsteller/in"
],
[
false,
"\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nNach Art. 46 Abs. 3 LKrO sind die in NÖ Sitzung gefaßten Beschlüsse öffentlich bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Nach der in einem Landtagspetitionsverfahren geäußerten Auffassung des BayStMI ist die Bekanntgabe zusammen mit dem Beschlußwortlaut des NÖ gefaßten Beschlusses auch in der Niederschrift der Bekanntgabesitzung zu dokumentieren. Da der Kreistag dies aber nicht macht, haben Landkreisbürger, die an der Bekanntgabesitzung nicht als Zuhörer teilgenommen haben, keine einfache Möglichkeit, jemals von diesen Beschlüssen zu erfahren. \r\n\r\nDaher wird auf der Grundlage des BayDSG, hilfsweise des BayUIG, äußerst hilfsweise der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Ebersberg um Auskunft gebeten:\r\n\r\nWie ist der Wortlaut der in den letzten 3 Jahren gemäß Art. 46 Abs. 3 LKrO nachträglich bekannt gegebenen NÖ gefaßten Beschlüsse, wann wurden diese Beschlüsse gefaßt, wie war das Abstimmungsergebnis und wann wurden diese Beschlüsse nach Art. 46 Abs. 3 LKrO nachträglich öffentlich bekannt gegeben?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
],
[
true,
"Antragsteller/in Antragsteller/in"
],
[
false,
"\n\n\n\nAnfragenr: 208056\nAntwort an: "
],
[
true,
"<<E-Mail-Adresse>>"
],
[
false,
"\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
],
[
true,
"https://fragdenstaat.de/a/208056/"
],
[
false,
"\n\nPostanschrift\n"
],
[
true,
"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
],
[
false,
"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
]
],
"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}