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    "content": "Guten Tag Herr [geschwärzt]\r\n\r\nIch danke Ihnen für das Schreiben, jedoch haben ihre Ausführungen einige Fragen aufgeworfen, beginnend bei Veröffentlichung von Behördenbriefen:\r\n\r\nEntweder sind alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Schreiben \"Legal veröffentlicht\" oder die Veröffentlichung aller dieser Schreiben ist rechtlich problematisch, dann wäre jedoch sicher z.B. das Innenministerium gegen diese vorgegangen.\r\nMich wundert schon, dass eine einzelne Behörde bzw. die Regierung Oberfranken hier einen Sonderweg einschlägt und eine Verbindung mit Fürsorgepflicht kann ich hier nicht erkennen weil die Personenbezogenen Daten geschwärzt werden.\r\nGrundpfeiler der Demokratie ist Vertrauen in \"Behördliche Vorgänge\", deshalb ist gerade eine Veröffentlichung von Schriftverkehr in dieser Form Positiv zu sehen. Eine Behörde darf sich daran messen lassen ob sie eine solche Veröffentlichung versucht zu verhindern.\r\n\r\nHierzu Texte die Anwendung finden sollten:\r\nhttps://www.bundestag.de/resource/blob/412538/dacd28a4490a1838199ee5124909a4c4/WD-7-035-09-pdf-data.pdf\r\nhttps://www.dr-bahr.com/news/keine-rechtsverletzung-durch-internet-veroeffentlichung-von-anwaltsschreiben.html\r\n\r\nDas Internet vergisst nicht und der Öffentliche Zugang zu den Informationen ist in für mündige Bürger und die Demokratisch Ordnung wichtig.\r\nLuther und der Buchdruck sind ein gutes Beispiel aus der Geschichte wie der Zugang zu Informationen die Welt veränderte.\r\n\r\nNochmal folgende Erläuterung zu dem Hergang der Anfragen:\r\nBei den angefragten Informationen handelt es sich um Umweltdaten, die nach den entsprechenden Gesetzen von Bürger angefragt und entsprechend herausgegeben werden müssen.\r\n\r\nDie zuständige Behörde hat im Ersten Schritt versucht, pauschal die Information vorzuenthalten wobei das Urheberrecht als Hinderungsgrund genutzt wurde.\r\nDie einzelne Prüfung der Dokumente auf Urheberrechtlichen Schutz wurde nicht durchgeführt, dies ist nach meiner Kenntnis jedoch vorgeschrieben.\r\n\r\nNach weiterem Nachhaken und erstem einschalten des \"Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat\" wurde versucht die Informationen zurückzuhalten indem mögliche Kopierkosten oder Aufwand für die Digitalisierung in unbekannter Höhe angekündigt wurden.\r\nHierdurch werde ich in erster Linie in meinen Rechten gehemmt, weil kosten in unbekannter Höhe als abschreckendes Mittel eingesetzt werden.\r\n\r\nIm Übrigen ist davon auszugehen, dass diese Daten bereits digitalisiert wurden, weil in einer Anfrage von einem Dritten herausgelesen werden kann, dass er die Daten bereits Digital besitzt und diese dann weiterverwenden durfte.\r\nEventuell wurden hier die Regelungen im Informationsweiterverwendungsgesetz herangezogen, welche in meinem Fall sicherlich nach Erhalt der angefragten Umweltinformationen anwendbar sein dürften.\r\n\r\nWeiter habe ich schon einige Rechtsgrundlagen herausgesucht welche mein Aussagen stützen: \r\nBayUIG\r\n\r\nhttps://www.stmuv.bayern.de/service/recht/uig/index_uig_faq.htm\r\n\r\n\"Art. 5 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen\r\n(1) Die informationspflichtigen Stellen bemühen sich in angemessener Weise darum, den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Umweltinformationen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wirken sie darauf hin, dass Umweltinformationen, über die sie verfügen, zunehmend in elektronischen Datenbanken oder in sonstigen Formaten gespeichert werden, die über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sind.\r\n[......]\r\nDer Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in Nrn. 1 und 3 genannten Gründe abgelehnt werden\" \r\n\r\nBaugesetzbuch (BauGB) § 4a \r\n\"(4) Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.\"\r\nZitat ende\r\nIm Bayerischen Umweltinformationsgesetz (Internetauftritt) bei \"Antworten auf häufig gestellte Fragen\" steht folgendes:\r\nZitat:\r\n\"Soweit die Behörde ein potentiell urheberrechtlich geschütztes Werk, etwa ein Gutachten, selbst in Auftrag gegeben hat, wird nach dem Vertragszweck regelmäßig davon auszugehen sein, dass es der Behörde freistehen soll, dieses in jeder ihr sinnvoll erscheinenden Weise zu verwenden. Regelmäßig vom Vertragszweck gedeckt ist deshalb die Verwendung zu behördeninternen Zwecken, die Weitergabe an andere Behörden, an beteiligte Sachverständige und die Weitergabe an interessierte Dritte bzw. die Öffentlichkeit.\"\r\n\r\nSehr spannend ist auch die Frage warum offensichtlich einer anderen Person die Veröffentlichung von Teilen der Planfeststellungsunterlagen erlaubt wird und bei meinen Anfragen die Herausgabe von Teilen der Planfeststellungsunterlagen aufgrund des Urheberrechts nicht möglich sein sollte.\r\nAuch wurde hier über Fragdenstaat geantwortet.\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/veroffentlichung-von-planen-und-luftbildern-aus-den-planfeststellungsunterlagen-st-2177schwarzenbach-ad-saale-hof-b-15-ou-fattigau-oberkotzau/\r\n\r\nEigentlich sollte durch das Informationsweiterverwendungsgesetz auch alles geregelt sein.\r\n\r\nDa diese Informationen für die Politische Meinungsbildung vor Ort benötigt werden ist beabsichtigt diese Umweltinformationen mit freundlicher genehmigen der betreffenden Behörde nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz dementsprechend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.\r\nGenau dies wird in diesem Fall verhindert.\r\n\r\nDas Urheberrecht dürfte auch kein Ausschlussgrund sein wenn man wirklich den Bürger mitnehmen will, so lässt sich das folgende Urteil auf jeden Fall lesen:\r\nhttps://fragdenstaat.de/files/docs/ff/34/c0/ff34c0061a514ff5b7b6634ceae86fcb/jva-burg-urteil.pdf\r\n\r\nEs werden mittlerweile alle Planfeststellungsunterlagen bei verfahren online Zugänglich und somit einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht:\r\nhttps://www.regierung.oberfranken.bayern.de/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/planfeststellungsbeschluesse.php\r\n\r\nIch bitte Sie nochmal nachdrücklich im Sinne der Öffentlichkeit sich dafür stark zu machen, dass die Regierung Oberfranken es ermöglicht alle Gutachten interessierten Bürgern online zugänglich zu machen.\r\nOb über die Homepage der Marktgemeinde Oberkotzau, dem eigenen Internetauftritt oder es dritten erlaubt dies zu tun um die Daten aufzuarbeiten und den Menschen verständlich zu machen.\r\n\r\nDie Rechtsprechung des EU-GH mag nachgelagert sein, jedoch sind die betreffenden Gesetze Älter und die Tatsache, dass betroffene Bürger aufgrund (auch jetzt immer noch) fehlender Gutachten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht in der Lage sind Einwände überhaupt zu verfassen weil ihnen die Information vorenthalten wurde ist schon bemerkenswert. \r\nWenn verpflichtende Gutachten nicht erstellt werden und trotzdem Baurecht geschaffen wird stellt sich dem Bürger schon die Frage wie rechtsstaatlich das Verfahren durchgeführt ist.\r\nNur weil niemand bei einer Klage an diese Probleme gedacht hat ist Sie möglicherweise erfolglos gewesen was aber am Ende niemand hilft.\r\nGleiches Thema aber die Frage anders gestellt ergibt jedoch ein anderes Urteil ...im Namen des Volkes.\r\n\r\nIch habe den Planfeststellungsbeschluss und die Gutachten (soweit vorhanden) gelesen.\r\nDie spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beruht nach meinen Erkenntnissen auf Daten die teils über 20 Jahre alt (also veraltet) sind und die vom WWA Hof geforderten Gutachten zur Wasserthematik fehlen gänzlich. Dies widerspricht geltendem Recht (auch damals schon) und nach meinem Verständnis müsste der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden.\r\n\r\nVon den Bürgern wurden auch eigene Zählungen durchgeführt um den Quell- und Zielverkehr zu ermitteln und nicht einmal diese Zahlen stimmen mit den offiziellen Unterlagen überein. Sicher weil die gewählte Methode vom Staatlichen Bauamt Bayreuth zu der ungenauesten überhaupt gehört.\r\nUnd wenn die offizielle Karte mit der Entlastungsmöglichkeit an KFZ und LKW angeschaut wird, stellt sich jedem Anwohner die Frage wo die ganzen LKW herkommen sollen und wieso immer Zahlen veröffentlicht werden die nur am Nördlichen Ende von Oberkotzau (Industriegebiet) vorkommen jedoch nichts mit dem Durchgangsverkehr zu tun haben.\r\n\r\nEs wird kommuniziert, dass dieses Bauvorhaben für die Bürger von Oberkotzau durchgeführt wird jedoch ist die Abstimmung mit den Bürgern mangelhaft bis überhaupt nicht vorhanden.\r\nNur weil vor vielen Jahren jeder \"interessierter\" einmal im Rathaus 1000 Seiten Dokumente hätte anschauen können bedeutet das nicht, dass die Bürger informiert sind.\r\nEs geht den Verkehrsplanern um die Verbesserung der Statistik, in der die betreffende Straße als \"zu viel befahren\" auffällt und hierbei wird übersehen, dass die Identifikation der Menschen mit der Natur- und Kulturlandschaft im Ländlichen Raum auch in den letzten Jahren nochmal massiv gestiegen ist.\r\n\r\nDas Schaffen von gleichwertige Lebensbedingungen zwischen Stadt und Ländlichen Raum darf nicht bedeuten, dass auf dem Land Erholungsgebiete, Natur und Rückzugsmöglichkeiten für Menschen zerstört werden sondern im Umkehrschluss durch Stärkung der öffentlichen Verkehrsmittel ein weiterer Bau von Infrastruktur für den Individualverkehr unnötig zu machen.\r\nDie Identitätsstiftenden Kulturlandschaften, sollen mitten im größten Umbruch der Automobilbranche seit \"Verbreitung\" überhaupt aufgrund veraltetet Planungsgrundlagen geopfert werden ohne dabei auf die einsetzende Verdrängung des Verbrennungsmotors einzugehen.\r\nHier werden massive Lärm- als auch Schadstoffreduktion erreicht und die Betroffenen Bereiche (Gewerbegebiet und Mischgebiet) entlastet.\r\nLaut UBA wird allein durch Umstellung der Antriebsart auf E-Motor eine Reduzierung der empfundenen Lautstärke auf mehr als 60 % mit sich bringen und die Luftschafstoffe fallen gänzlich weg. \r\nHinzu kommt die Möglichkeit durch Flüsterasphalt eine Entlastung weiter zu fördern.\r\n\r\n\r\nDie durch die Regierung Oberfranken angestrebte \"Entlastung\" dieser Bereiche auf Kosten von Natur und reinen Wohngebieten am Ortsrand, ohne Rücksicht auf die veränderten Umstände kann den betroffenen Menschen unter keinen Umständen vermittelt werden.\r\nBaurecht ist keine Baupflicht und eine Veränderte Situation verlangt eindeutig eine Anpassung der Planung an die veränderten Gegebenheiten.\r\nIn aktuellen Planungen in der Umgebung wird mittlerweile der Kauf von einzelnen Immobilien geprüft um diese aus der Wohnnutzung zu nehmen und Engstellen zu beseitigen. Flächenschonende Verbesserung der Verkehrssituation sowie die der Betroffenen ist in jedem Fall möglich und mit der seit Jahren überfälligen Sanierung des Straßenbelags sowie der Lärmsanierung der Bahnlinie 50 Meter nebenan ist bereits eine großer Verbesserung in Aussicht.\r\nDiese Fakten werden jedoch ausgeblendet und lieber Enteignungen (als letztes Mittel) vorangetrieben weil diese Vorgehensweise aufgrund eines Planfeststellungsbeschluss einfacher durchzuführen ist als Verbesserungen im Ortskern im Zweifel auch gegen einzelne durchzuführen.\r\nDies wäre gesellschaftlich als letztes Mittel aufgrund der ausbleibenden Flächenversiegelung und der Massiven Beeinträchtigung der Identität stiftenden Landschaft die bessere Wahl.\r\n\r\nDie Planung stammt aus einer Zeit in der noch niemand über Flächenversiegelung nachgedacht, alternative Antriebe im Gespräch waren und der Klimawandel unbekannt war, Genau das zeigen auch die unbeantworteten Probleme:\r\n-Grund-/Trinkwasserschutz, Trockene Böden, Flächenversiegelung und gleichzeitig ein laufendes Projekt das Boden schützen soll: \r\n-Steigende Hitzeproblematik durch den Klimawandel, Frischluftschneißen und 14 Meter hohe Aufschüttungen die diese unterbrechen werden.\r\n-Landwirtschaft, steigende Bevölkerungszahlen \r\n\r\nDem gegenüber stehen Entlastungen durch überfällige Straßen Sanierung Lärmsanierung der Bahnstrecke, Verkehrswende, 365 Tage-Ticket des ÖPNV, Bevölkerungsrückgang der letzten Jahre usw.\r\n\r\nhttps://www.boden-staendig.eu/projekte/oberkotzau\r\nhttps://www.ufz.de/index.php?de=37937\r\nhttps://www.deutschlandfunkkultur.de/flaechenversiegelung-in-bayern-obergrenzen-gegen.1001.de.html?dram:article_id=445565\r\n\r\nEin großer Teil der Bürger ist mit den Eingriffen in unsere Natur ausdrücklich nicht einverstanden und dies kann ich mit dem zweiten Anlauf eines Bürgerbegehrens gegen den Bau belegen.\r\n839 Stimmen wurden am 23.12.2020 bei der Gemeinde eingereicht. Innerhalb von nur drei Wochen und trotz Corona konnte damit erneut ein sehr deutliches Signal geschaffen und weit mehr als die erforderlichen 430 Stimmen der wahlberechtigten Einwohner gesammelt werden.\r\nDie Bürger kommen weiter aus der Resignation zurück und fassen den Mut das Projekt noch zu verhindern.\r\n\r\n\r\nGerne kann ich den Kontakt zu weiteren Personen herstellen. \r\nZum einen um die realstischen Verkehrszählungen erleutern zu lassen sowie andere defizite der Planung herausarbeiten zu können, zum anderen um einen Dialog mit den Vertretern des Bürgerbegehrens, dem Verein zur Politischen Bildung UW-Oberkotzau und der Regierung Oberfranken zu ermöglichen, der zum Ergebnis haben muss eine Flächenschonende, Umweltverträgliche und der massiven veränderungen der letzten Jahre aufgreifenden Lösung der Verkehrssituation zu erziehlen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 203229\nAntwort an: [geschwärzt]\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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Innerhalb von nur drei Wochen und trotz Corona konnte damit erneut ein sehr deutliches Signal geschaffen und weit mehr als die erforderlichen 430 Stimmen der wahlberechtigten Einwohner gesammelt werden.\r\nDie Bürger kommen weiter aus der Resignation zurück und fassen den Mut das Projekt noch zu verhindern.\r\n\r\n\r\nGerne kann ich den Kontakt zu weiteren Personen herstellen. \r\nZum einen um die realstischen Verkehrszählungen erleutern zu lassen sowie andere defizite der Planung herausarbeiten zu können, zum anderen um einen Dialog mit den Vertretern des Bürgerbegehrens, dem Verein zur Politischen Bildung UW-Oberkotzau und der Regierung Oberfranken zu ermöglichen, der zum Ergebnis haben muss eine Flächenschonende, Umweltverträgliche und der massiven veränderungen der letzten Jahre aufgreifenden Lösung der Verkehrssituation zu erziehlen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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