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"subject": "WG: Immissionsschutz auf der Brücke über die A65 bei Insheim #5 [#205621]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie zeitgleich am 13.12.2020 an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und die Pressestelle des Landesbetriebes Mobilität in Koblenz gerichtet haben. Da es sich um die gleiche Thematik handelt, beantworte ich in diesem Schreiben beide Vorgänge und gehe davon aus, dass dies in Ihrem Sinne ist. Das Landestransparenzgesetz möchte sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger über die Hintergründe und Zielsetzungen staatlichen Handelns informiert werden. Eine Zusammenfassung von gleichgelagerten Sachverhalten ist diesbezüglich sinnvoll. \r\n\r\nZunächst zu Ihrer Frage an den LBM, in der Sie nach den turnusmäßigen bzw. außerplanmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen am Brückenbauwerk Insheim gefragt haben. \r\nHierzu hat das Autobahnamt des LBM - ABA - (ab 01.01.2021 Autobahn GmbH des Bundes) mitgeteilt, dass das Bauwerk aktuell nicht für eine Generalinstandsetzung vorgesehen ist. \r\n\r\nAb dem 1. Januar 2021 übernimmt die Autobahn GmbH des Bundes die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen von den Bundesländern. Demzufolge wechselte die Zuständigkeit für das Bauwerk über die A 65 bei Insheim zum 1. Januar 2021 im Rahmen der Bundesfernstraßenreform zur Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes. Die der Niederlassung Südwest zugehörige Außenstelle Heidelberg wird das Bauwerk in Zukunft betreuen und zukünftige Maßnahmen in Verbindung mit dem Bauwerk vornehmen.\r\n\r\nNatürlich wird es in der Übergangsphase eine enge Zusammenarbeit zwischen den Niederlassungen Südwest und West geben, um einen geordneten Wechsel zu ermöglichen und die neuen Verantwortlichen zu unterstützen.\r\n\r\n\r\nZu Ihrer Anfrage an unser Haus nehme ich nach Rücksprache mit dem LBM (ABA) wie folgt Stellung: \r\n\r\n1)Ihre Frage: \"Ist Ihnen die Thematik zu dem starken magnetischen Gleichfeld an der Brücke bekannt?\r\n \t\t Bitte stellen Sie die bei Ihnen vorhandenen relevanten Dokumente bereit, wie z.B.:\r\n \t\t- Risikobewertung\r\n \t\t- Maßnahmenkatalog inkl. Bewertung\r\n \t\t- Plan zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen\"\r\n\r\n\r\nDas Phänomen der „magnetischen Brücke“ ist dem Autobahnamt erst seit Beginn des Jahres 2019 bekannt. Die betroffenen Fahrzeugführer hatten sich zunächst an den ADAC gewandt. Dieser hatte dann ohne die Einbindung des ABA die Bundesnetzagentur beauftragt, Messungen durchzuführen. Diese Messungen fanden am 19. März 2019 statt. Der Bericht mit den Messergebnissen der Bundesnetzagentur lag dem Autobahnamt erstmals am 16. Dezember 2020 vor. In diesem Zusammenhang möchte ich mich für Ihre E-Mail bedanken, durch die das Autobahnamt über die Ergebnisse dieser Messung informiert wurde. Leider wurden die Messergebnisse der Bundesnetzagentur nicht an das ABA weitergegeben.\r\n\r\nIn Anbetracht der Komplexität sind aus Sicht des ABA zusätzliche Untersuchungen sowie die Hinzuziehung weiterer Experten notwendig, um gegebenenfalls notwendige geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Wie eingangs erwähnt, wird die nun zuständige Niederlassung Südwest, die diese weiterführenden Untersuchungen begleiten wird, entsprechend durch die Niederlassung West (ehemals ABA) unterstützt. \r\n\r\n\r\n2) Ihre Frage: \"Das an der Brücke vorherrschende magnetische Gleichfeld kann die Funktionsweise von Herzschrittmachen beeinflussen.\r\n \t\tDarauf deuten der betreffende Grenzwert in der 26. BImSchV und die definierten Auslöseschwellen in der Bundesrat Drucksache 469/16 hin.\r\n \t\tPlanen Sie an der Brücke Warnzeichen (\"Magnetisches Feld\") oder Verbotszeichen (\"Herzschrittmacher\") anzubringen?\"\r\n\r\n \r\nWie bereits erläutert, hat das Autobahnamt Montabaur am 16.12.2020 erstmals Einsicht in die Messergebnisse der Bundesnetzagentur erhalten. Eine Bewertung dieser Messergebnisse durch das Autobahnamt Montabaur konnte in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Auch bedarf es hier weiterführender Untersuchungen und wissenschaftliche Unterstützung. Die Wirkung von Verkehrszeichen und deren Anordnung erfordern im Vorfeld eine eingehende Prüfung auf Basis gesicherter Erkenntnisse.\r\n\r\n \r\n3) Ihre Frage: \"Im Messbericht der Bundesnetzagentur heißt es:\r\n \t\t\"Er kann sich das Magnetfeld nur durch den Einsatz von starken Dauermagneten während der Bauphase erklären - um Metallteile aus dem Brückenzwischenraum zu entfernen.\"\r\n \t\t Planen Sie an der Brücke technische Maßnahmen zur Reduzierung des magnetischen Gleichfelds auf einen Wert unterhalb des Grenzwerts in der 26. BImSchV?\"\r\n \t\t z.B.:\r\n \t\t- das Anbringen von Dauermagneten\r\n\t\t- eine aktive Entmagnetisierungs- bzw. Abmagnetisierungs-Vorrichtung (\"degaussing\")\"\r\n\r\nÜber den Einsatz von starken Dauermagneten in der Bauphase ist dem Straßenbaulastträger nichts bekannt. Ein solcher Einsatz wäre auch aus bautechnischer Sicht nicht nachvollziehbar. Zur zielsicheren Feststellung von möglichen Ursachen für das Phänomen der „magnetischen Brücke“ sind weiterführende Untersuchungen notwendig. Anschließend bzw. parallel dazu können Strategien zum Umgang und gegebenenfalls zur Reduzierung der Messwerte entwickelt werden.\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nwie Sie den Ausführungen des Autobahnamtes entnehmen können, waren diesem die Messprotokolle der Bundesnetzagentur, die im Auftrag des ADAC erstellt wurden, nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass der Sachverhalt nun im Rahmen einer wissenschaftlichen Überprüfung begutachtet wird. \r\n\r\nVorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 7 LTranspG hin. Danach besteht die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. \r\n \r\n \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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