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"subject": "AW: Kontrollbericht zu apetito Catering B.V. & Co. KG, Rheine [#208736]",
"content": "Guten Tag << Antragsteller:in >>\r\n\r\nmit Ihrer E-Mail vom 15.01.2021 haben Sie die Ernsthaftigkeit Ihrer Antragstellung deutlich gemacht. Ich gehe davon aus, dass Sie ein entsprechendes Interesse an dem von Ihnen angefragten Betrieb haben. \r\n\r\nVon der begehrten Information sind Interessen Dritter betroffen, hier die Interessen des Betriebes. Das Verbraucherinformationsgesetz legt für solche Anträge ein bestimmtes Verfahren und bestimmte Fristen fest. Da hier Dritte zu beteiligen sind, ist über den Antrag innerhalb von 2 Monaten zu entscheiden. Das Verfahren ist in folgenden Schritten nacheinander abzuarbeiten:\r\n\r\n•\tAuswertung der entsprechenden Kontrollberichte mit Subsumtion der Feststellungen unter die entsprechenden Rechtsvorschriften, d. h. Bewertung der Feststellungen des Kontrollpersonals in Bezug auf Abweichungen vom Lebensmittelrecht,\r\n\r\n•\tAnhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes mit Gewährung einer angemessenen Anhörungsfrist,\r\n\r\n•\tAuswertung möglicher Bedenken, die im Rahmen der Anhörung vorgetragen werden,\r\n\r\n•\tEntscheidung über den Antrag in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides, der sowohl Ihnen als Antragsteller als auch dem Lebensmittelbetrieb als Betroffenen zuzustellen ist ,\r\n\r\n•\tInformationsgewährung im Falle der Stattgabe des Antrages nach Ablauf der 1monatigen Rechtsmittelfrist.\r\n\r\nHinweise\r\n\r\nSofern es zur Informationsgewährung in Form der Kontrollberichte kommen wird, sind personenbezogene Daten zu schwärzen. Das gleiche gilt für Inhalte, die mit der eigentlichen Kontrolle nicht direkt zusammenhängen (z. B. Ergebnis von Beratungsgesprächen, Feststellungen im Betrieb, die keine Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen darstellen usw.). Denn die Informationserteilung ist auf festgestellte nicht zulässige Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen beschränkt.\r\n\r\nDie Gewährung der Informationen ist gebührenfrei, soweit der Verwaltungsaufwand 1.000 € nicht übersteigt. Den Aufwand für die Ermittlung der Betriebe, die Bewertung vieler Kontrollberichte, der entsprechenden Verwaltungsverfahren und etwaiger Klageverfahren mit dem Verwaltungsaufwand in meiner Behörde kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"sender": "Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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