GET /api/v1/message/561389/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/561389/",
    "id": 561389,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-der-global-alliance-for-vaccines-and-immunisation-gavi-2020jan-mai/#nachricht-561389",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/204811/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": true,
    "is_draft": false,
    "kind": "post",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/72/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2021-01-25T15:33:53.754661+01:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [
        {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/179701/",
            "id": 179701,
            "belongs_to": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/561389/",
            "name": "bmg_gavi_gebuhrenbescheid_geschwaerzt.pdf",
            "filetype": "application/pdf",
            "size": 2937830,
            "site_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-der-global-alliance-for-vaccines-and-immunisation-gavi-2020jan-mai/561389/anhang/bmg_gavi_gebuhrenbescheid_geschwaerzt.pdf",
            "anchor_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-der-global-alliance-for-vaccines-and-immunisation-gavi-2020jan-mai/#nachricht-561389",
            "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/foi/561389/bmg_gavi_gebuhrenbescheid_geschwaerzt.pdf?token=1u0QWg%3AlDdxUAHrE0AKyzWffSVSaZazq34kZTZ0XgZw9GSjJvM",
            "pending": false,
            "is_converted": false,
            "converted": null,
            "approved": true,
            "can_approve": true,
            "can_change_approval": false,
            "redacted": null,
            "is_redacted": true,
            "can_redact": true,
            "can_delete": false,
            "is_pdf": true,
            "is_image": false,
            "is_irrelevant": false,
            "document": null
        }
    ],
    "subject": "Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)",
    "content": "Sehr geehrter [geschwärzt],\r\n\r\nmit E-Mail vom 2. Dezember 2020 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung\r\n\"Sämtliche[r] Kommunikation des Bundeskanzleramts mit der Gavi (Global Alliance for Vaccines and Immunisation) im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 15.05.2020.\"\r\n\r\nAuf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen:\r\nSie erhalten Zugang zu den unter I. aufgeführten Dokumenten.\r\nDie Kosten des Verfahrens werden auf 15,00 EUR festgesetzt.\r\n\r\nGründe:\r\nI.\r\n\r\nIhnen wird gemäß § 1 Abs. 1 IFG Zugang zu den nachfolgend aufgelisteten Informationen des Bundeskanzleramtes gewährt:\r\nLfdNr.|Aktenzeichen|Datum des Dokuments|Bezeichnung/Beschreibung\r\n1|220-65010-Ge-038/5/2020|04.05.2020|Schreiben Gavi\r\n2|220-65010-Ge-038/5/2020|19.05.2020|E-Mail-Antwort auf Schreiben der GAVI vom 04.05.2020\r\n\r\nDer Zugang wird durch Übersendung einfacher Kopien als Anlage zu diesem Bescheid gewährt.\r\n\r\nII.\r\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG. Danach werden für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren erhoben. Die Gebühr ist gemäß § 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann.\r\n\r\nDie Gebühr bemisst sich bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall kein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, nach § 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 2.1 des Gebühren und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebühren-Verordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006. Hier ist ein Gebührenrahmen von 15,00 bis 125,00 EUR vorgesehen.\r\n\r\nDie Höhe der konkreten Gebühr bemisst sich nach dem Arbeitsanfall im Einzelfall.\r\nZugrunde gelegt werden hierbei die für die Bearbeitung des Antrages aufgewandten Personalkosten auf der Basis pauschaler Personalkostensätze, die sich an der Umweltinformationskostenverordnung des Bundes orientieren (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 16).\r\n\r\nFür die Entscheidung über Ihren Antrag wurden 90 Minuten von Mitarbeitern des mittleren Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 30,00 EUR, 120 Minuten von Mitarbeitern des gehobenen Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 45,00 EUR sowie 35 Minuten von Mitarbeitern des höheren Dienstes zu einem Pauschalstundenstand von 60,00 EUR aufgewandt. Der personelle und zeitliche Verwaltungsaufwand für Ihr Verfahren beläuft sich mithin auf 170,00 EUR.\r\n\r\nUnter Ausübung des Ermessens, das dem Bundeskanzleramt bei der Festsetzung der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens zusteht, und unter Beachtung der Prämisse, die antragstellende Person durch die Gebührenfestsetzung weder in unzumutbarer Weise zu belasten noch ein grobes Missverhältnis zu dem Wert der mit der Gebühr abgegoltenen Leistung herzustellen, werden die Kosten auf 15,00 EUR festgesetzt. Dies entspricht der Mindestgebühr des Gebührenrahmens.\r\n\r\nSie werden gebeten, die Gebühr von 15,00 EUR unter Angabe des Kassenzeichens: \"[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\", innerhalb eines Monats nach Zustellung an die Bundeskasse Halle IBAN: DE 38 8600 0000 0086 0010 40, BIC: MARKDEF1860 bei der Deutschen Bundesbank - Filiale Leipzig zu überweisen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[geschwärzt]",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr geehrter "
        ],
        [
            true,
            "[geschwärzt]"
        ],
        [
            false,
            ",\r\n\r\nmit E-Mail vom 2. Dezember 2020 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung\r\n\"Sämtliche[r] Kommunikation des Bundeskanzleramts mit der Gavi (Global Alliance for Vaccines and Immunisation) im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 15.05.2020.\"\r\n\r\nAuf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen:\r\nSie erhalten Zugang zu den unter I. aufgeführten Dokumenten.\r\nDie Kosten des Verfahrens werden auf 15,00 EUR festgesetzt.\r\n\r\nGründe:\r\nI.\r\n\r\nIhnen wird gemäß § 1 Abs. 1 IFG Zugang zu den nachfolgend aufgelisteten Informationen des Bundeskanzleramtes gewährt:\r\nLfdNr.|Aktenzeichen|Datum des Dokuments|Bezeichnung/Beschreibung\r\n1|220-65010-Ge-038/5/2020|04.05.2020|Schreiben Gavi\r\n2|220-65010-Ge-038/5/2020|19.05.2020|E-Mail-Antwort auf Schreiben der GAVI vom 04.05.2020\r\n\r\nDer Zugang wird durch Übersendung einfacher Kopien als Anlage zu diesem Bescheid gewährt.\r\n\r\nII.\r\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG. Danach werden für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren erhoben. Die Gebühr ist gemäß § 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann.\r\n\r\nDie Gebühr bemisst sich bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall kein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, nach § 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 2.1 des Gebühren und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebühren-Verordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006. Hier ist ein Gebührenrahmen von 15,00 bis 125,00 EUR vorgesehen.\r\n\r\nDie Höhe der konkreten Gebühr bemisst sich nach dem Arbeitsanfall im Einzelfall.\r\nZugrunde gelegt werden hierbei die für die Bearbeitung des Antrages aufgewandten Personalkosten auf der Basis pauschaler Personalkostensätze, die sich an der Umweltinformationskostenverordnung des Bundes orientieren (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 16).\r\n\r\nFür die Entscheidung über Ihren Antrag wurden 90 Minuten von Mitarbeitern des mittleren Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 30,00 EUR, 120 Minuten von Mitarbeitern des gehobenen Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 45,00 EUR sowie 35 Minuten von Mitarbeitern des höheren Dienstes zu einem Pauschalstundenstand von 60,00 EUR aufgewandt. Der personelle und zeitliche Verwaltungsaufwand für Ihr Verfahren beläuft sich mithin auf 170,00 EUR.\r\n\r\nUnter Ausübung des Ermessens, das dem Bundeskanzleramt bei der Festsetzung der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens zusteht, und unter Beachtung der Prämisse, die antragstellende Person durch die Gebührenfestsetzung weder in unzumutbarer Weise zu belasten noch ein grobes Missverhältnis zu dem Wert der mit der Gebühr abgegoltenen Leistung herzustellen, werden die Kosten auf 15,00 EUR festgesetzt. Dies entspricht der Mindestgebühr des Gebührenrahmens.\r\n\r\nSie werden gebeten, die Gebühr von 15,00 EUR unter Angabe des Kassenzeichens: \""
        ],
        [
            true,
            "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]"
        ],
        [
            false,
            "\", innerhalb eines Monats nach Zustellung an die Bundeskasse Halle IBAN: DE 38 8600 0000 0086 0010 40, BIC: MARKDEF1860 bei der Deutschen Bundesbank - Filiale Leipzig zu überweisen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
        ],
        [
            true,
            "[geschwärzt]"
        ]
    ],
    "sender": "Bundeskanzleramt",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}