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"subject": "Marktanalyse zu digitale Schul- / Bildungsplattformen [#130540]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\nhaben Sie vielen Dank für Ihre Antwort-E-Mail vom 25.01.2021 auf die Übersendung der Marktanalyse durch das Kultusministerium vom 02.12.2020. Sie bitten um Korrektur der Schwärzungen, denen das Dokument unterzogen wurde, da Sie diese für zu weitgehend halten und Ihres Erachtens keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind.\n\nWir möchten die Schwärzungen aufrechterhalten und auf deren Begründung im Folgenden näher eingehen:\n\nInformationen, die nicht Gegenstand des Antrags waren (Marktanalyse)\nWir haben Informationen geschwärzt, die nicht Gegenstand Ihrer Anfrage sind, da diese nicht die von Ihnen begehrten Informationen zur Marktanalyse betreffen.\n\nSchwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\nIn dem Ihnen übermittelten Dokument sind weitreichend Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen enthalten. Wir haben Namen von Produkten und Unternehmen sowie Wertungen geschwärzt, die Rückschlüsse auf die betroffenen Unternehmen ermöglichen. Die darin enthaltenen Informationen sind nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich. Die betroffenen Rechtsträger haben an deren Nichtverbreitung ein berechtigtes Interesse, da die Veröffentlichung der Inhalte ihre Position am Markt nachhaltig und nachhaltig beeinflussen können. Für die Anwendbarkeit des § 6 Satz 2 IFG wurde entschieden, dass es ausreicht, dass eine Offenlegung der erbetenen Informationen Rückschlüsse auf ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. 9. 2009 - 7 C 2/09 (OVG Berlin-Brandenburg)).\n\nUm eine etwaige Entschwärzung der betreffenden Textpassagen herbeizuführen, müssten wir deshalb die beteiligten Unternehmen um deren Einwilligung im Zuge eines Drittbeteiligungsverfahrens bitten. Hierfür müssten wir die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) um Zuarbeit bitten, die seinerzeit die Marktanalyse durchgeführt hat. Im Zusammenhang mit dem hierfür erforderlichen Verwaltungsverfahren und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand zur weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens entstehen erhebliche Kosten. Wir weisen darauf hin, dass die in ihren Interessen betroffenen Unternehmen gegebenenfalls nicht in die Veröffentlichung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einwilligen werden.\n\n\nWir informieren Sie mithin gemäß § 10 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz darüber, dass die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens voraussichtlich Kosten in Höhe von 500,- Euro verursachen würde. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus einer Aufwandsschätzung der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW).\n\nWir bitten Sie, sich innerhalb eines Monats über die Weiterverfolgung Ihres Antrags zu erklären. Andernfalls gilt Ihr Antrag als zurückgenommen.\n\nDiese Kosteninformation ist gebühren- und auslagenfrei und hat lediglich einen vorbereitenden Charakter und nicht die Qualität eines Verwaltungsaktes. Somit sehen wir von einer Rechtsbehelfsbelehrung ab.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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