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"subject": "Antw: Masernschutzimpfung [#214758]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage. \n\nDie Frage nach medizinischer Dokumentation von Befunden Ihre Person\nbetreffend ist eine vertrauliche Information, welche wir nicht nach IFG\nNRW beantworten können. \n\nAllgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass die medizinische Dokumentation\nim Gesundheitsamt nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen\nvernichtet wird. Dies ist meist 10 Jahre nach dem letzten Vorgang der\nFall. \n\nZur Beantwortung von Fragen aus unserer medizinischen Dokumentation,\nbenötigen wir neben Vorname und Nachname auch das Geburtsdatum, die\naktuelle Anschrift und soweit möglich auch die Anschrift zum Zeitpunkt\nder Untersuchung. Dies Dient zur Sicherstellung, dass nur Berechtigte\ndie entsprechenden Informationen bekommen. Sollten Sie eine definitive\nAuskunft wünschen, bitte ich also um eine entsprechende schriftliche\nAnfrage mit den o.g. Angaben und einer Unterschrift. \n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Stadt Bochum - Gesundheitsamt",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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