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"subject": "Unser Telefonat vom 27.01.2021",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nwie Sie in ihrem Telefonat vom 27.01.2021 mitteilten, steht auf Ihrer Nachfrage mit der Bitte um ergänzende Angaben zu den am 11.11.2021 mitgeteilten statistischen Daten noch eine Antwort aus. Die nicht zeitnah erfolgte Korrektur und Beantwortung der von Ihnen angefragten Ergänzungen bitte ich zu entschuldigen. Es ist richtig, dass in der Mitteilung versehentlich die Jahreswerte von 2018 und nicht die Werte für das Jahr 2019 aufgeführt sind. Nachfolgend sende ich Ihnen daher die Zahlen für beide Jahre.\r\n\r\nFür die Jahre 2018 und 2019 liegen aus der Statistik die folgenden Werte vor:\r\nKalenderjahr: 2018 2019\r\n\r\n\r\nOrdnungswidrigkeiten aus dem Bereich ruhender Verkehr: 72.809 86.554\r\n\r\nDavon Bußgeldbescheide (Verwarnung wurde nicht gezahlt): 5.921 6.748\r\n\r\nVerfahren aus Privat- bzw. Drittanzeigen: 928 1.999\r\n\r\nErträge in Euro: 1.424.499 1.585.920\r\n\r\n \r\n\r\nAuf die in Ihrer E-Mail enthaltenen weiteren Fragen kann ich Folgendes mitteilten:\r\n\r\nZu 2) Klärungsfrage: Die von Ihnen gemeldete Gesamtzahl enthält alle Verfahren, also inklusive solcher in denen es über einen Verdacht nicht hinausgeht?\r\n\r\nNein. Die Statistikzahlen beziehen sich auf die eingeleiteten Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahren. Hinweise oder Anzeigen Dritter bei denen sich, auch nach eventueller Prüfung durch die Außendienste, keine zu ahndende Ordnungswidrigkeit ergibt, sind in der Statistik nicht aufgeführt.\r\n\r\nZu 3a) Sollten auch die \"Verdachtsfälle\" in der Statistik vorliegen, wie hoch ist der Anteil am Gesamtzahl?\r\n\r\nFür die Fälle, in denen kein Verfahren eingeleitet wurde, liegt keine statistische Auswertung vor.\r\n\r\nZu 3b) Sollten die \"Verdachtsfälle\" nicht erhoben werden, warum wird dieses Qualifizierungsmerkmal nicht erhoben?\r\n\r\nHinweise auf mögliche Ordnungswidrigkeiten werden gegebenenfalls zur weiteren Prüfung und der Durchführung einer Kontrolle an die Außendienste des Ordnungsamtes der Stadt Münster weitergeleitet.\r\n\r\nZu 4) Verstehe ich es richtig, dass aus den von Ihnen erhobenen Daten nicht ableitbar ist, ob der Verfahrensursprung ein privater oder öffentlicher Akteur ist?\r\n\r\nBei den Anzeigen Dritter handelt es sich um Privatanzeigen.\r\n\r\nZu 5a) Wenn der Akteur oder die Quelle erkennbar ist, wie verhalten sich beide Gruppen zueinander, auch aufgeschlüsselt nach dem Aspekt aus 3).\r\n\r\nEine statistische Auswertung hierzu liegt nicht vor.\r\n\r\nZu 5b) Wenn der Akteur oder die Quelle nicht erkennbar ist, warum wird dieses Qualifizierungsmerkmal nicht erhoben?\r\n\r\nEin Ordnungswidrigkeitenverfahren wird nur eingeleitet, wenn sich der Absender aus der Anzeige eindeutig ergibt und die Voraussetzungen vorliegen. Informationen über die Voraussetzung und die erforderlichen Angaben bei einer Privat- bzw. Drittanzeige können Sie auf der Internetseite des Ordnungsamtes der Stadt Münster unter der Adresse <<E-Mail-Adresse>> nachlesen.\r\n\r\nZu 6) Für den Fall, dass die von mir angesprochenen Qualifizierungsmerkmale nicht erhoben werden, rege ich an, dass die Stadt Münster dies in Zukunft in ihre Datenverarbeitung einfließen lässt.\r\n\r\nDie technische Voraussetzung für eine automatisierte Erhebung und Auswertung dieser Daten liegt nicht vor. Eine Auswertung wäre nur manuell und mit zusätzlichem zeitlichen und personellen Aufwand möglich. Sie stimmen mir sicher zu, dass dies auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation nicht leistbar ist. Es wäre auch die Erforderlichkeit für einen zusätzlichen finanziellen Aufwand zu prüfen.\r\n \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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