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"subject": "AW: Solidarität mit Europa [#202289]",
"content": "Sehr geehrte Frau Schatzberg,\r\n\r\n\r\nzu Ihrer anfrage vom 2. November 2020 zur Anzahl der seit Januar 2020 aus dem Ausland in Deutschland wegen SARS-Cov-2 behandelten Personen teile ich folgendes mit:\r\n\r\n\r\nNach aktueller Kenntnis wurden in Deutschland insgesamt 286 Patientinnen und Patienten aus Italien (44), Frankreich (138), den Niederlanden (72), Slowakei (3) und Belgien (30) behandelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass internationale Patiententransporte auf der Basis von bilateralen Absprachen auf Krankenausebene, regionaler oder Länderebene stattgefunden haben, deren Zahlen jedoch unbekannt sind.\r\n\r\n\r\nZum aktuellen Zeitpunkt wurden Kosten für 88 Patientinnen und Patienten aus dem EU-Ausland in Höhe von 4.398.890,40 Euro erstattet. Derzeit ist nicht absehbar, wie viele Rechnungen noch zur Erstattung eingehen werden. Die Kostentragung erfolgte bislang - sofern seitens des hilfeersuchenden Staates gewünscht - auf der Basis von § 219a Abs. 6 SGB V. Diese Regelung ermöglicht, dass der Bund die Kosten für die Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten aus dem EU-Ausland, die nach Deutschland transportiert werden, übernimmt. § 219a Abs. 6 SGB V ist aktuell befristet auf den 31. März 2021.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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