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"subject": "AW: Garnisonkirche Bauplanung Bauordnung Verträge Zusagen [#207339]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\nIhre Anträge auf Akteneinsicht vom 28. Dezember 2020 und 02. Februar 2021 richten sich auf das Grundstück beziehungsweise die Grundstücke auf dem/ den die Garnisonkirche errichtet wird beziehungsweise der Bebauungsplan Nr. 1 \"Neuer Markt/ Plantage\" Anlagen für kulturelle und kirchliche Zwecke vorsieht.\nVon den von Ihnen in Bezug genommenen Rechtsgrundlagen ist hier das AIG (Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg) einschlägig.\nZu den von Ihnen benannten Themenkomplexen/ Punkten möchten wir Ihnen zu den beiden o.g. Anträgen auf Akteneinsicht folgende nähere Erläuterungen und Informationen geben.\n\nAntrag auf Akteneinsicht vom 28. Dezember 2020\n1. sämtliche bauplanungsrechtliche Dokumente seit 1.1.1990, die mit der Garnisonkirche in Potsdam im sachlichen Zusammenhang stehen, in chronologischer Reihenfolge, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise PDF. Insbesondere also Bebauungspläne.\n\nZu diesem Punkte verweise ich Sie auf die Veröffentlichung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1 \"Neuer Markt/Plantage\" unter potsdam.de/rechtsgueltige-bebauungsplaene (Pläne in Sanierungsgebieten). Dieses Vorgehen des gewährten Informationszugangs ist in § 7 Abs. 1 AIG vorgesehen. Weitere Bebauungspläne mit sachlichem Zusammenhang zur Garnisonkirche gibt es nicht.\n\n2. sämtliche bauordnungsrechtliche Dokumente seit 1.1.1990, die mit der Garnisonkirche in Potsdam im sachlichen Zusammenhang stehen, in chronologischer Reihenfolge, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise PDF. Insbesondere also Baugenehmigungen (und deren Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen).\n\nZu diesem Punkt werden Sie gesondert Antwort von der insoweit aktenführenden Dienststelle Bereich Untere Bauaufsichtsbehörde erhalten.\n\n3. sämtliche städtebauliche Verträge und sonstige öffentlich-rechtliche Verträge seit 1.1.1990, die die Stadt Potsdam abgeschlossen hat und die mit der Garnisonkirche in Potsdam im sachlichen Zusammenhang stehen, in chronologischer Reihenfolge, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise PDF.\n\nDie Vereinbarung der Landeshauptstadt mit der Stiftung Garnisonkirche zur weiteren temporären Nutzungsduldung bis 31.12.2023 für das Verwaltungsgebäude des Rechenzentrums, Dortustraße 46, kann im Ratsinformationssystem (http://allris01.lhp.intern/bi/yw010.asp) als Anlage 2 der Drucksache 18/SVV/0371 eingesehen werden.\nDie Vereinbarung zur gemeinsamen Arbeit an einem inhaltlichen Konzept für den Standort Garnisonkirche/Rechenzentrum gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 20/SVV/0295, kann im Ratsinformationssystem als Anlage der Drucksache 20/SVV/1386 eingesehen werden.\nIch verweise auf den Stellplatzablösevertrag nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), welcher als pdf-Datei angehängt ist.\nZudem gibt es den mittlerweile aufgelösten Vertrag zur Nutzung des Potsdamer Glockenspiels, welcher als pdf-Datei angehängt ist.\nDarüber hinaus liegen keine derartigen Verträge unmittelbar mit der Landeshauptstadt Potsdam vor.\n\n4. sämtliche privatrechtliche Verträge seit 1.1.1990, die die Stadt Potsdam abgeschlossen hat und die mit der Garnisonkirche in Potsdam im sachlichen Zusammenhang stehen, in chronologischer Reihenfolge, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise PDF.\n\nHinsichtlich Punkt 4 ist zunächst festzuhalten, dass der Akteneinsicht in derartige Verträge regelmäßig wegen (entgegenstehender) überwiegender Interessen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Variante 2 AIG - in Verbindung mit § 36 Abs. 2 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) und § 14 Abs. 4 Hauptsatzung der LHP (\"Vertragsangelegenheiten mit Dritten\") - oder nach § 5 AIG entgegenstehen. Ein Recht auf Akteneinsicht in derartige Verträge besteht somit regelmäßig nicht. Entgegenstehende, also eine Aktensicht ermöglichende, Umstände sind nicht bekannt.\n\n5. sämtliche Zusagen (§ 38 VwVfG) oder sonstige verbindliche Versprechungen seit 1.1.1990, die die Stadt Potsdam gemacht hat und die mit der Garnisonkirche in Potsdam im sachlichen Zusammenhang stehen, in chronologischer Reihenfolge, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise PDF.\n\nHinsichtlich Punkt 5 ist festzuhalten, dass derartige Zusicherungen oder ähnliche verwaltungsrechtliche verbindliche Zusagen, einen Verwaltungsakt zu erlassen oder zu unterlassen nicht bekannt sind.\n\nAntrag auf Akteneinsicht vom 02. Februar 2021\n10. Nach Kenntnis der Landeshauptstadt Potsdam, gab es Anfragen Seitens der Stiftung Garnisonkirche oder deren Vertretern oder sonstigen Personen oder Vereinigungen hinsichtlich bzgl. des Wiederaufbaus der Garnisonkirche an Stellen der Landeshauptstadt Potsdam oder des Landes Brandenburg? Gab es Bitten um eine Bezuschussung? Gab es Anträge auf finanzielle Förderung?\n10a. Bitte die Namen der Personen oder Vereinigungen, die entsprechende Bitten oder Anträge gestellt haben, tabellarisch einmal nach der Höhe des erbetenen oder beantragten Betrages und einmal alphabetisch aufschlüsseln.\n10b. Wenn es solche Bitten oder Anträge (i.S.d. Nr. 10) gab, dann bitte ich darum, dass Sie mir diese zuschicken. Falls es Aktenvermerke dazu gibt, bitte ich Sie ebenfalls darum, dass Sie mir diese zuschicken.\n10c. Nach Kenntnis der Landeshauptstadt Potsdam gibt es spezielle Haushaltsposten oder Rücklagen zum Zwecke der finanziellen Förderung oder Bezuschussung des Wiederaufbaus der Garnisonkirche bei Stellen der Landeshauptstadt Potsdam oder des Landes Brandenburg? Wenn ja wie viel Geld ist da eingeplant?\n\nHinsichtlich der Punkte 10-10c möchten wir mitteilen, dass es keine Anfragen an die Landeshauptstadt Potsdam im Hinblick auf eine Bezuschussung oder Förderung gab. Es ist bekannte Tatsache, dass ein Grundsatzbeschluss besteht, nach dem keine städtischen Mittel in das Projekt fließen.\n\n11. Nach Kenntnis der Landeshauptstadt Potsdam, wieviel Geld haben die Bundesregierung, die Bundesministerien und sonstige Stellen des Bundes oder Stellen der Länder oder Stellen der Landeshauptstadt Potsdam bisher zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Garnisonkirche in Potsdam beigetragen? Bitte tabellarisch einmal nach dem Gesamtaufwand der staatlichen Stelle und einmal alphabetisch nach dem Empfänger der Förderung aufschlüsseln.\n11a. Nach Kenntnis der Landeshauptstadt Potsdam, wieviel Geld haben die Bundesregierung, die Bundesministerien und sonstige Stellen des Bundes oder Stellen der Länder oder Stellen der der Landeshauptstadt Potsdam bisher zur Förderung sonstiger Angelegenheiten, die mit der Garnisonkirche in Potsdam in einem sachlichen Zusammenhang stehen, aufgewand? Insbesondere Reisekosten, sonstige Auslagenerstattungen, Ausstellungen, (kulturelle oder kirchliche) Veranstaltungen, Forschungsprojekte, Förderprojekte, Fördergelder an Stiftungen oder sonstige Stellen, die sich mit der Garnisonkirche in Potsdam befassen. Bitte tabellarisch einmal nach dem Gesamtaufwand der staatlichen Stelle und einmal alphabetisch nach dem Empfänger der Förderung aufschlüsseln.\n11b. Nach Kenntnis der Landeshauptstadt Potsdam, gab es Zahlungen der Bundesregierung, der Bundesministerien oder sonstige Stellen des Bundes oder Stellen der Länder oder Stellen der Landeshauptstadt Potsdam an Kirchen, Kirchenvertreter, kirchennahen Stellen oder Vereinigungen oder Personen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Garnisonkirche in Potsdam stehen? Wenn ja in welcher Höhe? Bitte tabellarisch einmal der Höhe der summierten Zuwendungen nach und einmal alphabetisch nach dem Empfänger der Zuwendung aufschlüsseln.\n12. Inwiefern wird sichergestellt, dass die Gelder (bzgl. Nr. 11 und Nr. 11a und Nr. 11b) nicht veruntreut werden?\n13. Welche Baufirmen, Architektenbüros und sonstige Unternehmen, Stiftungen oder sonstige Stellen profitieren von diesen Geldern des Bundes oder der Länder oder Stellen der Landeshauptstadt Potsdam (Nr. 11 Nr. 11a und Nr. 11b) direkt oder indirekt? Wo kommt das Geld an? Bitte tabellarisch einmal der Höhe der summierten Einnahmen nach und einmal alphabetisch nach dem Empfänger der Zuwendung aufschlüsseln.\n\nHinsichtlich der Punkte 11-13 liegen Kenntnisse, die über allgemeine Medienberichte hinausgehen, oder gar Akten zu diesen Fragen bei der Landeshauptstadt Potsdam nicht vor. Die Fragen betreffen nach dem Ergebnis der Antwort zu Frage 10 ausschließlich das Verhältnis der Stiftung Garnisonkirche zu Dritten.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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