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    "subject": "Vermittlung bei Anfrage „Erlasse des BMI zu Löschmoratorien (NSU-/NSA-Untersuchungsausschüsse)“ [#18135]",
    "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/18135\r\n\r\nIch bin der Meinung, das BMI verlangt von mir zu Unrecht Gebühren, da der Verwaltungsaufwand für das Heraussuchen der Unterlagen bereits durch einen vorherigen IFG-Antrag eines anderen Antragsstellers in derselben Angelegenheit angefallen ist. Insofern liegt die begehrte Information bei der Behörde bereits vor und muss nicht erst herausgesucht werden. Der Begründung des BMI, hier liege nach § 10 Abs. 1 IFG eine \"individuell zurechenbare öffentliche Leistung\" zugrunde, die mir zuzurechnen sei, kann ich nicht folgen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Schoch 2016 (§ 10, Rn. 28):\r\n\"In der Sache wird die Kostenpflicht [...] durch sämtliche vom Antragsteller verursachten Amtshandlungen ausgelöst. Denn insoweit handelt es sich um indiduell zurechenbare öffentliche Leistungen. Die kostenpflichtigen Handlungen der informationspflichtigen Stelle umfassen den\r\ngesamten Velwaltungsaufwand, der durch den IFG-Antrag veranlasst ist.\"\r\n\r\nDa die begehrten Informationen bei der Behörde bereits vorliegen, wurde von mir als Antragssteller keine Gebühren verursachende Amtshandlung (Heraussuchen der Dokumente) ausgelöst (zumindest keine Gebühren in der vom BMI geltend gemachten Höhe). Durch meinen IFG-Antrag entsteht allenfalls der übliche Verwaltungsaufwand (Veraktung des Antrags, Verschicken einer EIngangsbestätigung etc.) sowie ggfs. das Heraussuchen der bereits in einem anderen IFG-Verfahren zusammengetragenen Informationen. \r\n\r\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\r\n\r\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\r\nAnfragenr: 18135\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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