GET /api/v1/message/583135/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/583135/?format=api",
    "id": 583135,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/personen-mit-gleichzeitiger-tatigkeit-im-offentlichen-amt-und-im-aufsichtsrat-eines-offentlichen-unternehmens/#nachricht-583135",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/200739/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15890/?format=api",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2021-04-01T07:53:18+02:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Ihre Anfrage vom 10. März 2021 (#200739)",
    "content": "Az. 193-143\n\nSehr Antragsteller/in\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. März 2021, zu der ich Ihnen aus datenschutzrechtlicher Hinsicht gern die folgenden Hinweise gebe:\n\nNach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) hat jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird, bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden.\n\nDer Anspruch setzt die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses voraus. Das kann jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse sein. Sie geben in dem vorgelegten Auskunftsantrag als Interesse \"Korruptionsbekämpfung\" an. Die Korruptionsbekämpfung ist eine öffentliche Aufgabe, die den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten anvertraut ist. Es bestehen Zweifel, ob die Wahrnehmung einer solchen Aufgabe auch Gegenstand eines berechtigten Interesses im Sinne von Art. 39 Abs. Satz 1 BayDSG sein kann. Daher könnte es sinnvoll sein, die Darlegung des berechtigten Interesses gegenüber dem Landratsamt München noch zu konkretisieren.\n\nVorsorglich weise ich darauf hin, dass die Beteiligungen des Landkreises München aus dem jeweiligen Haushaltsplan ersichtlich sind. Die Haushaltspläne der zurückliegenden Jahre können im Internet unter https://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/haushalt/ abgerufen werden. Für das Jahr 2019 finden sich die Angaben auf S. 87 ff. Geschäftsberichte mit Informationen zur Zusammensetzung der Aufsichtsräte sind teilweise auf den Internetpräsenzen der Beteiligungsunternehmen veröffentlicht.\n\nSofern Sie dies wünschen, kann ich die Behandlung Ihres Auskunftsantrags durch das Landratsamt München im Rahmen der Datenschutzaufsicht überprüfen. Dazu wäre noch ein Einverständnis in die Offenlegung Ihres Namens und des vorgetragenen Sachverhalts erforderlich.\n\nIch hoffe, meine Hinweise konnten zur Klärung der Rechtslage beitragen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Ihre Anfrage vom 10. März 2021 (#200739)"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Az. 193-143\n\nSehr "
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. März 2021, zu der ich Ihnen aus datenschutzrechtlicher Hinsicht gern die folgenden Hinweise gebe:\n\nNach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) hat jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird, bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden.\n\nDer Anspruch setzt die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses voraus. Das kann jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse sein. Sie geben in dem vorgelegten Auskunftsantrag als Interesse \"Korruptionsbekämpfung\" an. Die Korruptionsbekämpfung ist eine öffentliche Aufgabe, die den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten anvertraut ist. Es bestehen Zweifel, ob die Wahrnehmung einer solchen Aufgabe auch Gegenstand eines berechtigten Interesses im Sinne von Art. 39 Abs. Satz 1 BayDSG sein kann. Daher könnte es sinnvoll sein, die Darlegung des berechtigten Interesses gegenüber dem Landratsamt München noch zu konkretisieren.\n\nVorsorglich weise ich darauf hin, dass die Beteiligungen des Landkreises München aus dem jeweiligen Haushaltsplan ersichtlich sind. Die Haushaltspläne der zurückliegenden Jahre können im Internet unter https://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/haushalt/ abgerufen werden. Für das Jahr 2019 finden sich die Angaben auf S. 87 ff. Geschäftsberichte mit Informationen zur Zusammensetzung der Aufsichtsräte sind teilweise auf den Internetpräsenzen der Beteiligungsunternehmen veröffentlicht.\n\nSofern Sie dies wünschen, kann ich die Behandlung Ihres Auskunftsantrags durch das Landratsamt München im Rahmen der Datenschutzaufsicht überprüfen. Dazu wäre noch ein Einverständnis in die Offenlegung Ihres Namens und des vorgetragenen Sachverhalts erforderlich.\n\nIch hoffe, meine Hinweise konnten zur Klärung der Rechtslage beitragen.\n\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}