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    "content": "Sehr << Anrede >>\n\ndanke für die schnelle Antwort auf meinen Antrag.\n \nIch habe allerdings nicht um Zugang zu den Teilnahmeanträgen der Bewerber gebeten, die im Wege des Losentscheids nicht erfolgreich waren, sondern um eine Liste dieser Bewerber. Ich beantrage also keinen Zugang zu den von erfolglosen Bewerbern eingereichten Anträgen.  \n\nDer von Ihnen herangezogene § 5 Abs. 2 VGV ist hier also nicht anwendbar. Wenn er anwendbar wäre, hätten Sie auch die Liste der Teilnehmer, die beim Losentscheid erfolgreich waren, nicht veröffentlichen dürfen.\n\nIm Übrigen haben die Vorschriften des Hamburgischen Transparenzgesetzes Vorrang vor den Bestimmungen der Vergabeverordnung.\n\nHier wäre gemäß § 7 HbTG zu prüfen, ob es sich bei der von mir erbetenen Liste um schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Das wäre dann der Fall, wenn den auf der Liste stehenden Firmen ein wirtschaftlicher Schaden durch die Bekanntgabe entstehen könnte, dass sie zum Verfahren zugelassen waren, aber bei der Verlosung eine Niete gezogen haben. Sie werden mir zustimmen, dass man dies wohl eindeutig verneinen kann.\n\nBitte überprüfen Sie also noch einmal Ihre Entscheidung.  \n\nDanke im Voraus und\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nPeter Schönberger\n\n\n\nAnfragenr: 217991\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/217991/\n\nPostanschrift\nPeter Schönberger\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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