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    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nErläuterung zur Vorschrift, dass der Gutachter bei der MPU keinen Kurs nach § 70 FeV empfehlen darf, wenn die betroffene Person am Begutachtungstag noch im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.\r\n\r\nIn FeV, Anlage 4a, Absatz 1f heißt es wörtlich:\r\n\"(...) Das Gutachten kann auch geeignete Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfehlen. Die Empfehlung darf nur gegenüber Personen erfolgen, die zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind.\"\r\n\r\nEine MPU dient der Sicherstellung, dass die betroffene Person in Zukunft nicht mehr im Straßenverkehr auffällig wird. Wenn der Psychologe aus medizinisch-psychologischer Sicht alle Anforderungen zur Teilnahme an einen Aufarbeitungskurs bescheinigt, kann bei Vorhandensein der Fahrerlaubnis am Begutachtungstag trotzdem keine Empfehlung für den Kurs nach § 70 erfolgen. Stattdessen ist das Resultat eine negative Beantwortung der Fragestellung der Behörde, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Nachvollziehbar wäre ein Entzug der Fahrerlaubnis und die Empfehlung zur Teilnahme am § 70 FeV-Kurs, der zur Beseitigung der Eignugszweifel führt. Also dem gleichen Vorgang wie bei Personen, die am Begutachtungstag keine Fahrerlaubnis haben und ebenfalls die medizinisch-psychologischen Voraussetzungen zur Teilnahme am § 70 Kurs bescheinigt bekommen.\r\n\r\nBeispiel: \r\nEine Person gibt einen Tag vor der MPU freiwillig ihre Fahrerlaubnis ab und bekommt aufgrund ihrer Antworten eine Empfehlung für einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahrerlaubnis. Die selbe (!) Person geht mit gültiger Fahrerlaubnis zur MPU, gibt die selben (!) Antworten und bekommt aufgrund der Gesetztesgebung eine negative Beurteilung, die Fahrerlaubnis unmittelbar entzogen und muss erneut zur MPU und soll die selben (!) Probleme mit einem kostspieligen Psychologen aufarbeiten statt einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahrerlaubnis zu absolvieren.\r\n\r\nNun erklären Sie mir bitte, wie die weitere Aufarbeitung der bestehenden verkehrspsychologischen Defizite einer betroffenden Person davon abhängig gemacht wird, ob die Fahrerlaubnis bereits vor der Begutachtung oder erst nach der Begutachtung entzogen wird? Im Zusammenhang mit der übergeordneten Sicherstellung der Fahrtauglichkeit der betroffenen Person ist der Zeitpunkt des Entzugs der Fahrerlaubnis nicht relevant. \r\n\r\nSollten Sie auf diese Frage keine nachvollziehbare Antwort haben, muss eine Gesetzesänderung vorgenommen werden, die eine Empfehlung des Gutachters unabhängig vom Vorhandensein der Fahrerlaubnis am Begutachtungstag macht.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 218351\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/218351/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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