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    "content": "Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIn der Bremer Zeugnisverordnung steht in §12 (3) \"zwei Jahrgangsschülersprecher oder Jahrgangsschülersprecherinnen haben das Recht, mit beratender Stimme an der Zeugniskonferenz teilzunehmen\". Für Bildungsgänge der Sekundarstufe II, die zur allgemeinen Hoschulreife führen, hebt § 21 (2) die Absätze 1, 2 und 4 des § 12 ausdrücklich auf - nicht jedoch zitierten Absatz 3.\r\nGehe ich Recht in der Annahme, dass damit zu allen Zeugniskonferenzen der gymnasialen Oberstufe in Bremen, auch zu der am Ende der Qualifikationsphase 2 (Q2.2), in der die Noten festgelegt werden, die letztlich über Zulassung und Nichtzulassung von Abiturienten zu den Abiturprüfungen entscheiden, wenigstens zwei Jahrgangsschülersprecher*innen eingeladen werden müssen? Sind die Beschlüsse einer solchen Konferenz gültig, wenn diese Einladung versäumt wurde?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nJan Urbon\n\n\n\nAnfragenr: 218566\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/218566/\n\nPostanschrift\nJan Urbon\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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