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    "subject": "AW: CUII Überprüfung [#216738]",
    "content": "Sehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nin Ihrem untenstehenden IFG-Antrag vom 26. März, beantragen Sie Informationen zur CUII, insbesondere „wer die Richter sind und ob es echte Richter sind“.\r\n\r\nIch möchte Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag personenbezogene Daten betrifft und daher grundsätzlich die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 IFG notwendig ist. Personenbezogene Daten Dritter dürfen nur übermittelt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat oder das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des betroffenen Dritten überwiegt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 IFG).\r\n\r\nSollte ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden, dürfte es sich bei Ihrem IFG-Antrag um einen grundsätzlich gebührenpflichtigen Antrag i.S. von Anlage 1, Teil A Nr. 2.2 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) handeln. Hierfür ist ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen.\r\n\r\nUm Ihren Antrag auf Informationszugang bearbeiten zu können, wird außerdem die Angabe Ihres Namens und Ihrer postalischen Anschrift benötigt. Nach der Gesetzesbegründung zu § 7 IFG muss die Behörde die Identität des Antragstellers feststellen können, wenn sich der Antrag auf personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bezieht oder der Antrag dem Umfang nach über eine einfache Auskunft hinausgeht, so dass eine Gebühr erhoben werden kann.\r\n\r\nIch bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie angesichts der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag festhalten. Sollte dies der Fall sein, bitte ich ebenfalls um Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Postanschrift. \r\n\r\nBis zum Eingang Ihrer Antwort setzen wir die Bearbeitung Ihrer Anfrage aus.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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