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    "content": "Guten Morgen Herr Buchheim,\r\n\r\nvielen Dank für ihre Informationen, mit denen Sie mir weiterhelfen konnten. Im Kontext der Wahlfreiheit der Wohnform gemäß Artikel 19 lit. a UN-Behindertenrechtskonvention habe ich eine Anschlussfrage.\r\n\r\nDer Bundesrat schlug in § 104 Absatz 1 SGB IX-E vor einen Satz anzuhängen, wonach inklusive Leistungen außerhalb von besonderen Wohnformen nach Artikel 19 UN-BRK Vorrang haben. Der Bundesrat begründete dies wie folgt: \"Die Ergänzung entspricht dem Vorrang ambulanter Leistungen außerhalb von Einrichtungen nach § 9 Absatz 2 und § 13 Absatz 1 SGB XII auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention und regelt diesen Vorrang auch für Teil 2 des SGB IX-E. Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Schaffung inklusiver Angebote außerhalb von und alternativ zu Sondereinrichtungen, in denen ausschließlich Menschen mit Behinderungen versorgt werden. Leistungen der Eingliederungshilfe, die ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung und inklusiv ausgerichteten Wohnangeboten für Menschen mit und ohne Behinderungen im Quartier, in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes einschließlich der Inklusionsbetriebe sowie gemeinsame Freizeit-, Ehrenamts- und Bildungsaktivitäten von Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen, haben entsprechend der Wünsche der leistungsberechtigten Personen Vorrang vor der Leistungserbringung in stationären und teilstationären Einrichtungen.\" (vgl. 2016-10-12 Bundestagsdrucksache 18/9954 - Unterrichtung durch die Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz ‒ BTHG) ‒ Drucksache 18/9522: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung, S. 22; Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809954.pdf) Die Bundesregierung erwähnte auf S. 66 der gerade genannten Gegenäußerung der Bundesregierung: \"Das mit dem Vorschlag verfolgte Anliegen des Bundesrates, eine Verpflichtung zum Leben in besonderen Wohnformen zu vermeiden, wird geteilt. Die Bundesregierung prüft, wie dieses Ziel erreicht werden kann.\" Was ist das Prüfergebnis der Bundesregierung und wie sieht es aus d.h. welche Gesetzesformulierung schlägt die Bundesregierung vor?\" Danke im Voraus.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 19442\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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